Die Methodik der Kosten-Nutzen-Bewertung in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die Methodik der Kosten-Nutzen-Bewertung in der Gesetzlichen Krankenversicherung
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法定健康保险成本效益评估方法

DOI:
10.1007/s00350-010-2627-z
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发表时间:
2010
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通讯作者:
Huster
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中科院分区:
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作者:
Huster

文献摘要

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Verhältnis von Arzneimitteln zu between。Seit dieser Gesetzesänderung风强度分析<e:1> ber diskutiert, wie disese Kosten-Nutzen-Bewertung (KNB)方法;[4] [1] [1] [1] [1] [1] [9] [10] [1]疾病讨论1月1日,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国,在德国。Im Folgenden sollen die gesetzlichen Vorgaben des Verfahrens der KNB and the problem dargestellt (i), die methodischen Weichenstellungen des IQWiG in ihren zentralen anliogen analyert (II) and einige Folgerungen gezogen werden (III)。Diese drei Abschnitte verbinden,这些珠宝都有:Das Gesetz verlangt from IQWiG etwas, Das es als wissenschaftliches Institut aus der nature der Sache heraus night sten kann(1)。Die beestimmung einer indicationsspezifischen Effizienzgrenze, Die Die IQWiG-Methodik anstrestrek, ist der verständliche, aber letztlich untaugliche Versuch, mit den Schwächen der gesetzlichen Vorgaben umzugehen (II)。Den entscheidenden organen werden daher eigene wertunen, <s:1> die sie siich ich hinter Den Empfehlungen des IQWiG verstecken können, nicht erspart bleiben (III.)。
Verhältnis von Arzneimitteln zu bewerten. Seit dieser Gesetzesänderung wird intensiv darüber diskutiert, wie diese Kosten-Nutzen-Bewertung (KNB) methodisch durchgeführt werden soll; das IQWiG hat dazu im oktober 2009 sein endgültiges Methodenpapier vorgelegt1. Diese Diskussion ist nicht zuletzt deshalb von besonderer Bedeutung, weil angesichts des zunehmenden Kostendrucks nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzgeber das Verfahren der KNB auf weitere Leistungsbereiche ausdehnen wird2.Im Folgenden sollen die gesetzlichen Vorgaben des Verfahrens der KNB und ihre Probleme dargestellt (I.), die methodischen Weichenstellungen des IQWiG in ihren zentralen Anliegen analysiert (II.) und einige Folgerungen gezogen werden (III.). Diese drei Abschnitte verbinden sich jeweils mit einer These: Das Gesetz verlangt vom IQWiG etwas, das es als wissenschaftliches Institut aus der Natur der Sache heraus nicht leisten kann (I.). Die Bestimmung einer indikationsspezifischen Effizienzgrenze, die die IQWiG-Methodik anstrebt, ist der verständliche, aber letztlich untaugliche Versuch, mit den Schwächen der gesetzlichen Vorgaben umzugehen (II.). Den entscheidenden organen werden daher eigene Wertungen, für die sie sich nicht hinter den Empfehlungen des IQWiG verstecken können, nicht erspart bleiben (III.).