Nominale Spezifikatoren („Artikel”) in der Tradition lateinischer Juristen oder Vom Nutzen einer ganzheitlichen Textbetrachtung für die Sprachgeschichte
Nominale Spezifikatoren („Artikel”) in der Tradition lateinischer Juristen oder Vom Nutzen einer ganzheitlichen Textbetrachtung für die Sprachgeschichte
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Nominale Spezifikatoren (“Artikel”) in der Tradition Lateinischer Juristen oder Vom Nutzen einer ganzheitlichen Textbetrachtung für die Sprachgeschichte
DOI:
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发表时间:
1985
期刊:
影响因子:
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通讯作者:
W. Raible
中科院分区:
文献类型:
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作者:
W. Raible
Die ersten Schriftdenkmäler der romanischen Sprachen sind relativ spät entstanden — relativ spät, wenn man sie mit den Verhältnissen im Altenglischen oder im Althochdeutschen vergleicht. Die Gründe dafür sind bekannt. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem der Unterschied zwischen dem Latein der Schriftkultur und den gesprochenen Volkssprachen, die aus dem Latein hervorgegangen sind, hinreichend groß wird, entsteht in bestimmten Bereichen die Notwendigkeit, die bisher nur mündlichen romanischen Volkssprachen in schriftlicher Form zu fixieren1. Bei dieser ersten schriftlichen Fixierung treten uns nun die romanischen Sprachen —naturgemäß— in einer Form entgegen, die beträchtlich von dem Latein abweicht, das zur gleichen Zeit geschrieben wurde. Einer der Bereiche, die hier besonders auffallen, sind die Prädeterminanten, die mit den romanischen Nomina zusammen auftreten. Es handelt sich um das Phänomen, das wir heute als ‘Artikel’ bezeichnen — wobei ‘Artikel’ bewusst weit verstanden wird: nicht nur bestimmte/unbestimmte Artikel, sondern Deiktika, Demonstrativa, Indefinita, Possessiva fallen mit darunter2. Da hier ganz gewiss kein plötzlicher, abrupter Sprachwandel stattgefunden hat, hat man immer nach dem Ursprung dieser [S. 45] Determinanten oder Artikel im Lateinischen, speziell im so genannten Vulgärlatein, gesucht. Ich will hier nicht im einzelnen referieren, wie diese Suche —oder diese Versuche— ausgesehen haben: Man kann sich darüber ausführlich informieren in einer Arbeit von George L. Trager aus den dreißiger Jahren, in der Habilitationsschrift von Bengt Löfstedt über die Langobarden-Gesetze oder in Fritz Abels vorzüglicher Dissertation über die Sprache der lateinischen Bibel (Vetus Latina)3. Ich will statt dessen von einem recht bekannten Faktum ausgehen und dann einen ganz neuen Weg beschreiten.