Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen : Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010
Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen : Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2007 bis 2010 und 2004 bis 2010
复制标题
2007年之二 2010年和2004年之二 2010年
DOI:
10.15496/publikation-4139
复制
发表时间:
2013
影响因子:
1.9
通讯作者:
Bundesministerium der Justiz
中科院分区:
文献类型:
--
作者:
J. Jehle;H. Albrecht;Sabine Hohmann;Carina Tetal;Bundesministerium der Justiz
Die bundesweite Untersuchung der Legalbewahrung nach strafrechtlichen Sanktionen wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und fur Verbraucherschutz vom Max-Planck-Institut fur auslandisches und internationales Strafrecht und der Abteilung fur Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Universitat Gottingen durchgefuhrt. Nach dem Konzept der Ruckfalluntersuchung werden alle in einem sogenannten Bezugsjahr strafrechtlich Sanktionierten oder aus der Haft Entlassenen wahrend eines festgelegten Risikozeitraums daraufhin uberpruft, ob sie wieder straffallig werden. Datenbasis hierfur sind die personenbezogenen Eintragungen im Zentral-und Erziehungsregister, die in der Regel mindestens funf Jahre erhalten bleiben. Die Daten des Zentralregisters werden in drei Erhebungswellen erfasst, sodass fur die Bezugsjahre 2004, 2007 und 2010 das Ruckfallverhalten in einem jeweils dreijahrigen Beobachtungszeitraum untersucht werden kann. Auserdem konnen die Daten der einzelnen Erhebungswellen so miteinander verknupft werden, dass fur das Bezugsjahr 2004 der Beobachtungszeitraum mit der dritten Erhebungswelle auf 9 Jahre erweitert werden konnte. Fur die Bezugszeitraume 2004 bis 2013, 2007 bis 2013 und 2010 bis 2013 werden die Ergebnisse zu ausgewahlten Kategorien dargestellt: zu Folgeentscheidungen im Verhaltnis zu den Bezugsentscheidungen sowie Folgeentscheidungen im Einzelnen, zu personlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalitat, Ruckfallraten nach Sanktionsart der Bezugsentscheidung sowie Folgeentscheidungen in Abhangigkeit von den Voreintragungen. Anhand ausgewahlter Deliktbereiche werden Bezugs-, Vor- und Folgeentscheidung deliktbezogen ausgewertet. Abschliesend werden die Folgeentscheidungen differenziert nach Bundeslandern betrachtet.