Bundesstaat oder Parteienstaat: Überlegungen zu Entscheidungsprozessen im Spannungsfeld von föderaler Konsensbildung und parlamentarischem Wettbewerb in Deutschland

Bundesstaat oder Parteienstaat: Überlegungen zu Entscheidungsprozessen im Spannungsfeld von föderaler Konsensbildung und parlamentarischem Wettbewerb in Deutschland
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德国联邦国家或政党国家:德国联邦议会的联邦国家和议会的立法

DOI:
10.1007/978-3-663-07791-6_3
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发表时间:
2000
期刊:
The Journal of Legislative Studies
影响因子:
--
通讯作者:
Wolfgang Renzsch
Wolfgang Renzsch
中科院分区:
--
文献类型:
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作者:
Wolfgang Renzsch

文献摘要

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德国联邦共和国 ist nicht nur ein Bundesstaat (Art. 20 GG), sondern Art. 21 GG 民主政党的合法性。在政治话题辩论中,各党派都在讨论未来的发展方向,这是机会主义的动力,它会促进改革。 Insbesondere das Scheitern der Steuerreform 1998/99 gilt als pragnantes Beispielfurparteipolitisch motivierte Blockadepolitik (Zohlnhofer 1999)。 70 世纪 70 年代关于国家机关问题的主题和问题的科学讨论。格哈德·莱姆布鲁赫 (Gerhard Lehmbruch) (1976) 与议会民主制度和议会民主的关系是两方面的共同原则,即“gegenlaufig” (11) seien。 Diese Gegenlaufigkeit (158) begrunde einen “Strukturbruch zwischen Parteienkonkurrenz und Bundesstaat” (16)。 Es musse gefragt werden,“ob dies nicht das Funktionieren des politischen Systems insgesamt zu blockieren droht”(11)。在两个围网中,Buches 停止了 Lehmbruch im wesentlichen 的围网位置盛宴 (Lehmbruch 1998)。
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht nur ein Bundesstaat (Art. 20 GG), sondern Art. 21 GG legitimiert zudem die parteienstaatliche Demokratie. In der politischen Tagesdebatte wurde und wird den Parteien der Vorwurf gemacht, das sie aus opportunistischen Machtkalkulen heraus Reformen verhinderten. Insbesondere das Scheitern der Steuerreform 1998/99 gilt als pragnantes Beispiel fur parteipolitisch motivierte Blockadepolitik (Zohlnhofer 1999). Die wissenschaftliche Diskussion griff bereits in den 70er Jahren dieses Thema auf und verknupfte es mit Problemen des Staatsaufbaus. Seinerzeit hat Gerhard Lehmbruch (1976) die Verbindung von foderalem Verhandlungssystem und parlamentarischer Konkurrenzdemokratie als die von zwei inkongruenten Konfliktregelungsmustern beschrieben, die „gegenlaufig“ (11) seien. Diese Gegenlaufigkeit (158) begrunde einen „Strukturbruch zwischen Parteienkonkurrenz und Bundesstaat“ (16). Es musse gefragt werden, „ob dies nicht das Funktionieren des politischen Systems insgesamt zu blockieren droht“ (11). In der zweiten Auflage seines Buches halt Lehmbruch im wesentlichen an seiner Position fest (Lehmbruch 1998).