Zur Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen: Eine kritische Bilanz nach einem Jahr Föderalismusreform I
Zur Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen: Eine kritische Bilanz nach einem Jahr Föderalismusreform I
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Zur Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen: Eine kritische Bilanz nach einem Jahr Föderalismusreform I
DOI:
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发表时间:
2007
期刊:
影响因子:
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通讯作者:
M. Höreth
中科院分区:
文献类型:
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作者:
M. Höreth
fast 43 Prozent stellt sich die Frage nach den Ursachen fur diese erhebliche Differenz . Sie ist leichter zu beantworten, als es zunachst den Anschein hat . In den beiden angesprochenen Untersuchungen war unterstellt worden, dass die Sperrklausel des Art . 84 Abs . 1 GG keine Anwendung findet .21 Jede Annahme zum Umfang ihrer Inanspruchnahme ware spekulativ gewesen . Rechnet man nun die 18 Sperrklauselfalle des Untersuchungszeitraums aus der Zahl der Zustimmungsgesetze (71) heraus, reduziert sich diese auf 53 oder 32 Prozent . Der Unterschied zwischen den in den vergangenheitsbezogenen Untersuchungen ermittelten 27 Prozent und den ohne die Sperrklauselfalle fur 2006/07 errechneten 32 Prozent durfte im Rahmen der normalen Schwankungsbreite liegen . Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Zustimmungsbedurftigkeit nach der Reform deutlich auf die Finanzverfassung konzentriert ist . 53 Prozent der zur Anwendung gekommenen Zustimmungsnormen gehoren zur Finanzverfassung . Am wichtigsten ist mit fast 36 Prozent – wie nicht anders zu erwarten – Art . 105 Abs . 3 GG, der die Zustimmungsbedurftigkeit von Bundesgesetzen uber Steuern anordnet, die ganz oder teilweise den Landern zustehen . Im Bereich des Steuerund Finanzrechts ist es also bei der fur Deutschland so typischen Verflechtung der Ebenen geblieben . Ob die zweite Stufe der Foderalismusreform daran etwas andern wird, bleibt abzuwarten .