Legality and its Discontents: A Preliminary Assessment of Current Theories of Legalization and Delegalization

Legality and its Discontents: A Preliminary Assessment of Current Theories of Legalization and Delegalization
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合法性及其不满:当前合法化与非合法化理论的初步评估

DOI:
10.1007/978-3-322-96990-3_1
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发表时间:
1980
期刊:
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影响因子:
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通讯作者:
M. Galanter
M. Galanter
中科院分区:
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文献类型:
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作者:
M. Galanter

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德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语德语Legalitätskonzept。[endwickeleine]分类verschiedener Vorschläge zur Wiederherstellung, Änderung oder Ersetzung heutigerrechtsinstituen。]Drei grundsätzlich verschiedene Reaktionen auf die Rechtsordnung werden unterschiden, die legalistische Bestätigung einer selbstgen<e:1> gsamen autonomen Rechtsordnung;技术官僚主义的社会控制;[1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1]研究方向:研究未来发展趋势Veränderungen研究方向:研究未来发展方向:研究未来发展方向。德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语Deshalb kann man die gegenwärtigen Tendenzen auch weder als as“Ende des Rechts”noch als sein volles aufblhen einschätzen,现代博物馆vielmehr ansehen als eine Veränderung von Rolle和Verortung rechlicher Kontrolle ebenso wie unserer Art, diese wahrzunehmen。
Der Beitrag untersucht programmatische und polemische Literatur über Rechtsreformen in der gegenwärtigen Diskussion über Unzufriedenheiten mit dem Legalitätskonzept. Er entwickelt eine Klassifikation verschiedener Vorschläge zur Wiederherstellung, Änderung oder Ersetzung heutiger Rechtsinstitutionen. Drei grundsätzlich verschiedene Reaktionen auf die Rechtsordnung werden unterschieden, die legalistische Bestätigung einer selbstgenügsamen autonomen Rechtsordnung; der technokratische Versuch einer effizienteren Sozialkontrolle; und vom Gemeinschaftsdenken inspirierte Versuche, spezialisierte Rechtsformen wieder zurückzuführen in ursprünglichere Vergesellschaftung. Diese Tendenzen werden vor dem Hintergrund neuerer Veränderungen im Charakter und der Reichweite der Rechtsordnung dargestellt. Sie werden als komplexe und widersprüchliche Versuche der Verrechtlichung in manchen, der Entrechtlichung in anderen Bereichen des Soziallebens charakterisiert. Deshalb kann man die gegenwärtigen Tendenzen auch weder als das „Ende des Rechts“ noch als sein volles Aufblühen einschätzen, sondern muß sie vielmehr ansehen als eine Veränderung von Rolle und Verortung rechtlicher Kontrolle ebenso wie unserer Art, diese wahrzunehmen.