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Kompensatorische Vertragsgestaltung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Kompensatorische Vertragsgestaltung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht
劳动法和商法中的补偿性合同起草
批准号:
266260011
负责人:
Professor Dr. Marcus Bieder
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2014
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2013-12-31 至 2015-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
后陆民主党Begriff der”kompensatorischen Vertragsgestaltung”verbergen西奇关切der Kautelarjurisprudenz, Abreden,死aufgrund unterschiedlichster Gestaltungsmangel麻省理工学院民主党Risiko der Unwirksamkeit behaftet信德,ausnahmsweise苏珥Wirksamkeit祖verhelfen indem der军队窝甜菜benachteiligten Partei一张besondere Ausgleichleistung gewahrt将。Beispiele f<s:1> - r - eine solche 'Heilung' mangelhafter Verträge bietet die private - und arbeitrechtsordnung in großer Zahl。所以lässt die Praxis eine Verschärfung der Mankohaftung von Arbeitnehmern f<e:1> r Kassen- oder Warenfehlbestände zu, wenn der Arbeitgeber ein Mankogeld zahlt。Im Wohnungsmietrecht wind eigentlich unzulässige Abwälzung der Schönheitsreparaturen mit dem Hinweis audie andernfalls droende Mietzinserhöhung gerechttitige。Grund ist häufig, dass die Vertragsparteien Gestaltungsanforderungen, die der Gesetzgeber oder Dritte (etwa die Tarifvertrags- oder Betriebsparteien) vorgeben, als zu starr oder unpassend fr die individuelle Konfliktlösung empfinden。Ziel der Untersuchung war es, Legitimation und Verbreitung des kompenationsgedankens in Privatrecht aufzudecken, die bislang kaum als einheitliches Rechtsphänomen wahrgenommenen Anwendungsfälle zu systematisieren und verallgemeinerungsfähige Aussagen zu gewinnen, bewelchen Arten von Mängeln ein gewillkrter Ausgleich <e:1> berhaupt in Betracht kommt, welche Formen von kompenationssleistungen möglich sind und wiein materiell 'gerechter' Ausgleichsmechanismus beschaffen sein muss。in Zentrum der Überlegungen steen grundsätzliche Fragestellungen des Privatrechts - etwa nach dem Verhältnis zwischen der Privatautonomie der Vertragsparteien and dergeltungsanspruch gesetzlicher Verhaltensbefehle, der dispositionsfugnis des Einzelnen ber seine rechtsgter and deren Bewertung sowie as 'ewige Problem', bebeitnehmer和protoplees strukturrell bevertragsverhandlungen benachteteiligten Akteurs einterseits seine Gestaltungsfreiheit verwirklichen,andererseits aber effektiv vor Übervorteilung durch den vertragpartner gesch<s:1> tzt werden kann。德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国(1)建立了一种基于正则化bezugg系统的系统。as einterseits durch eine Vielzahl zwingender Arbeitnehmer-schutzgesetze sowie grundsätzlich einseitih Mindestarbeitsbedingungen vorgebende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt and undererseits durchimgen wergechiter wergegebente verdifiation and arbeitvertragsrechts sowie die vergleichsweise späte einfhrung eichterlichen inhaltskcontrolle am Maßstab des Rechts dergemeinen Geschäftsbedingungen in Zuge der Schuldrechtsreform gekennzeichnet ist,as bed<s:1> rfnis f<e:1> r von Gesetzen oder Kollektivverträgen abweichende individuelle Konfliktlösungen ebenso groß ist, wie deren misbrauchsrisiko。
英文摘要
Hinter dem Begriff der 'kompensatorischen Vertragsgestaltung' verbergen sich Versuche der Kautelarjurisprudenz, Abreden, die aufgrund unterschiedlichster Gestaltungsmängel mit dem Risiko der Unwirksamkeit behaftet sind, ausnahmsweise zur Wirksamkeit zu verhelfen, indem der durch den Mangel benachteiligten Partei eine besondere Ausgleichleistung gewährt wird. Beispiele für eine solche 'Heilung' mangelhafter Verträge bietet die Privat- und Arbeitsrechtsordnung in großer Zahl. So lässt die Praxis eine Verschärfung der Mankohaftung von Arbeitnehmern für Kassen- oder Warenfehlbestände zu, wenn der Arbeitgeber ein Mankogeld zahlt. Im Wohnungsmietrecht wird eine eigentlich unzulässige Abwälzung der Schönheitsreparaturen mit dem Hinweis auf die andernfalls drohende Mietzinserhöhung gerechtfertigt. Grund ist häufig, dass die Vertragsparteien Gestaltungsanforderungen, die der Gesetzgeber oder Dritte (etwa die Tarifvertrags- oder Betriebsparteien) vorgeben, als zu starr oder unpassend für die individuelle Konfliktlösung empfinden. Ziel der Untersuchung war es, Legitimation und Verbreitung des Kompensationsgedankens im Privatrecht aufzudecken, die bislang kaum als einheitliches Rechtsphänomen wahrgenommenen Anwendungsfälle zu systematisieren und verallgemeinerungsfähige Aussagen zu gewinnen, bei welchen Arten von Mängeln ein gewillkürter Ausgleich überhaupt in Betracht kommt, welche Formen von Kompensationsleistungen möglich sind und wie ein materiell 'gerechter' Ausgleichsmechanismus beschaffen sein muss. Im Zentrum der Überlegungen stehen grundsätzliche Fragestellungen des Privatrechts - etwa nach dem Verhältnis zwischen der Privatautonomie der Vertragsparteien und dem Geltungsanspruch gesetzlicher Verhaltensbefehle, der Dispositionsbefugnis des Einzelnen über seine Rechtsgüter und deren Bewertung sowie das 'ewige Problem', wie ein Arbeitnehmer als Prototyp eines strukturell bei Vertragsverhandlungen benachteiligten Akteurs einerseits seine Gestaltungsfreiheit verwirklichen, andererseits aber effektiv vor Übervorteilung durch den Vertragspartner geschützt werden kann. Die besondere Fokussierung auf das Arbeitsrecht ergab sich nicht nur aus der immensen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Vertragsgestaltungspraxis in diesem Sonderrechtsgebiet. Sie trägt auch dem Umstand Rechnung, dass in einem normativen Bezugssystem, das einerseits durch eine Vielzahl zwingender Arbeitnehmer-schutzgesetze sowie grundsätzlich einseitig unabdingbare Mindestarbeitsbedingungen vorgebende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt und andererseits durch immer wieder gescheiterte Versuche zur Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts sowie die vergleichsweise späte Einführung einer richterlichen Inhaltskontrolle am Maßstab des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zuge der Schuldrechtsreform gekennzeichnet ist, das Bedürfnis für von Gesetzen oder Kollektivverträgen abweichende individuelle Konfliktlösungen ebenso groß ist, wie deren Missbrauchsrisiko.
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