Constitutional courts and democracy: Limitations on judicial review with a focus on John Hart Ely´s procedural theory of representation-reinforcing
Constitutional courts and democracy: Limitations on judicial review with a focus on John Hart Ely´s procedural theory of representation-reinforcing
批准号:
5378633
负责人:
Dr. Jörg Riecken
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2002
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2001-12-31 至 2002-12-31
中文摘要
这句话的意思是:在民主的世界里,所有的一切都是这样的。1980年,约翰·哈特·伊利在《民主与不信任》一书中提出了《民主与不信任》一书,其中包括《民主与不信任》一书中的《民主与不信任理论》,以及《民主与不信任》一书。Nach Elys Theorie Soll sich在美国最高法院的解释“Spezifischen”Verfassungsrechts,auf dieüberwachung des offenen Politischen Prozess and auf den Minderheitenschutz zurück ziehen.阿贝特分析了伊利的理论和文学中的知识。我是埃尔格布尼斯·斯泰西·德·埃利斯·克里斯蒂奇·格根伯。在方法论、理论和方法论的指导下,德意志联邦的法律制度得到了进一步发展。Zunächst使用规范的方法论(“Wortlautgrenze”)和Wille des History ischen Normgebers diskutiert。从理论上来说,这是一种新的理论,它反映了现实世界的客观维度。在Finktioneller Hinsicht wird eine Beschränkung des BVerfG duch Spielräume des Gesetzgebers am Beispiel grundrechtlicher Schutzpflichten entwickelt.这句话的意思是:不同的图片和图片。
英文摘要
Die Arbeit behandelt die Frage, welchen Grenzen die Verfassungsgerichtsbarkeit und insbesondere deren Verfassungsinterpretation in der Demokratie unterliegt. Sie untersucht in einem ersten Teil die 1980 von John Hart Ely in "Democracy and Distrust" entwickelte Theorie der Repräsentationsverstärkung, die die Grundrechtskontrolle im wesentlichen auf Verfahrensfragen beschränken will. Nach Elys Theorie soll sich der U.S. Supreme Court auf die Interpretation "spezifischen" Verfassungsrechts, auf die Überwachung des offenen politischen Prozesses und auf den Minderheitenschutz zurückziehen. Die Arbeit analysiert Elys Theorie und diskutiert die Kritik der Literatur. Im Ergebnis steht sie der Theorie Elys kritisch gegenüber. Der zweite Teil untersucht Grenzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in methodischer, verfassungstheoretischer und funktionell-rechtlicher Hinsicht. Zunächst wird als methodische Grenze der Normtext ("Wortlautgrenze") und der Wille des historischen Normgebers diskutiert. Neben anderen restriktiven verfassungstheoretischen Ansätzen wird der von Böckenförde angeregte Verzicht auf die objektive Dimension der Grundrechte gewürdigt. In funktioneller Hinsicht wird eine Beschränkung des BVerfG durch Spielräume des Gesetzgebers am Beispiel grundrechtlicher Schutzpflichten entwickelt. Daraus ergibt sich ein differenziertes Bild der Grenzen des BVerfG.
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