Gerechte Sünder. Eine Untersuchung zu Martin Luthers simul iustus et peccator
Gerechte Sünder. Eine Untersuchung zu Martin Luthers simul iustus et peccator
批准号:
241170392
负责人:
Privatdozent Dr. Wilhelm Christe
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2013
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2012-12-31 至 2013-12-31
中文摘要
马丁·路德的研究是一项重要的研究,它为基督教“同时拥有和占有”的神学中心形式提供了一个新的视角。在一种方法(例如,经济学、形式学和劳动原理的研究)之后,他们就开始为自己的前途和与路德的关系而奋斗。我在路德的神学中,以及在法律、道德、伦理、人类学和社会学等方面,都有关于“同样的人和犯罪者”的认识。第二章详细介绍了三种形式的基础:peccator bzw。peccatum,iustus bzw.这是一个很好的例子,它是一个非常好的例子,因为它是一个非常好的例子,它是一个非常好的例子,它是一个非常好的例子。路德在1515年至1516年的《罗马书》中写道,他的生命是由他所创造的。在萨奇看来,这是一个通过改革杜赫布鲁赫(1518年2月)的第二次”舒布“(Schub)而建立的机构(die Formel gewinnt zunehmend den Charakter tröstlichen Zuspruchs)。同样的形式也是如此,路德在他的一个儿子身上带来了一个特拉根,他首先是一个伟大的人,或者是一个不受欢迎的人。der bösen Begierde(Konkupiszenz)und nicht so sehr an der Tatsünde orientiert ist.Teil III der Arbeit beschäftigt sich mit der heutigen theologischen Vertretbarkeit des“simul iustus et peccator”.大足是一个很有基础的地方。因此,罗马书第7章第14 -25节中,路德的经典之处在于,它并不是梅尔直接的,因此(罗马书第7章第7节)在解释韦尔登语时只能是直接的。这条路在罗马7号也有类似的设计,就像高卢5号,16英尺,蒙特5号,21英尺,27英尺和1号一样。für das“simul peccator”gegeben ist.Anschließend韦尔登drei systematische Fragenkomplexe geklärt.问:这是一个什么样的星座?这是一个内部会议的标准吗?第二:路德会同样也是一个很有前途的人,他们的权利是如何被最大化的?但是,如果人们总是将其视为一种合法的权利,那么这种合法性是不是最低限度的?然后说:当福音派教会和神学的”信徒和信徒“确认韦尔登的存在时,福音神学就能得到发展。在会议上,斯泰伦是否有一个正确的行为?您知道kirchentrennender的特征吗?该研究有助于理解,因为司法解释的性质可以韦尔登,也可以不受法律效力的限制。这一立场在Leuenberger Konkordie公司的自我管理之后--并不意味着在韦尔登的合作伙伴中占有一席之地。
英文摘要
Die Studie beschäftigt sich mit Martin Luthers berühmter und für seine Theologie zentraler Formel zur Kennzeichnung des Christenmenschen „simul iustus et peccator“. Nach der Einleitung (exemplarische Wirkungsgeschichte, bisherige Erforschung der Formel sowie methodische Prinzipien der Arbeit) untersuchen die beiden ersten Teile ihr Vorkommen und ihre Bedeutung bei Luther. Teil I geht der Verortung des „simul iustus et peccator“ in der Theologie Luthers anhand der Themen Rechtfertigung, Taufe, Buße, Gute Werke, Anthropologie und Gesetz nach. Teil II klärt darauf aufbauend die Bedeutung drei Begriffe der Formel: peccator bzw. peccatum, iustus bzw. iustitia und schließlich simul als deren Relationsbestimmung.Die beiden ersten Teile der Arbeit bestätigen die seit langem in der Forschung angenommenen drei Aspekte der Formel (total, partial, eschatologisch), versuchen aber darüber hinausgehend, sie von Luther her in eine konsistente Verhältnisbestimmung zu bringen. Weiter wird deutlich, dass Luther von der Römerbriefvorlesung (1515/16) an bis zu seinem Lebensende die Formel durchgängig gebraucht bzw. ihre Sache vertritt, wobei eine gewisse Akzentverschiebung (die Formel gewinnt zunehmend den Charakter tröstlichen Zuspruchs) durch den zweiten „Schub“ des reformatorischen Durchbruchs (Februar 1518) festzustellen ist. Als entscheidend für die simul-Formel stellt sich zudem heraus, dass Luther in ihr einen Sündenbegriff zum Tragen bringt, der primär an der Grund- oder Wurzelsünde des Unglaubens bzw. der bösen Begierde (Konkupiszenz) und nicht so sehr an der Tatsünde orientiert ist.Teil III der Arbeit beschäftigt sich mit der heutigen theologischen Vertretbarkeit des „simul iustus et peccator“. Dazu wird zuerst nach dessen biblischem Fundament gefragt. Dabei ergibt sich, dass Röm 7,14-25, Luthers locus classicus für das simul, dafür nicht mehr direkt, sondern (von Röm 7,7 her) nur indirekt in Anspruch genommen werden kann. Dieser Weg einer indirekten Begründung des simul durch Röm 7 lässt sich auch insofern verantworten, als – wie anschließend gezeigt wird – von Gal 5,16f; Mt 5,21f.27f und von 1.Joh her zumindest eine Offenheit für den Sündencharakter der Konkupiszenz bzw. für das „simul peccator“ gegeben ist.Anschließend werden drei systematische Fragenkomplexe geklärt. Erstens: Wie steht es um den Sündencharakter der Konkupiszenz? Ist hier eine interkonfessionelle Verständigung erreichbar? Zweitens: Wie ist es, Luthers simul einmal vorausgesetzt, um die Wirklichkeit der Rechtfertigung bestellt? Besteht der gegen das simul immer wieder vorgebrachte Einwand einer Entleerung oder Minimalisierung der Rechtfertigung zu recht? Und drittens: Wenn das „simul iustus et peccator“ von der evangelischen Kirche und Theologie weiterhin affirmiert werden kann, welchen ekklesiologischen bzw. interkonfessionellen Stellenwert hat eine solche Behauptung dann? Kommt ihr kirchentrennender Charakter zu oder nicht? Die Studie gelangt zu dem Ergebnis, dass der Sündencharakter der Konkupiszenz vertreten werden kann, ohne den Realitätsgehalt der Rechtfertigung zu unterminieren. Diese Position darf aber – nach dem Selbstverständnis der Leuenberger Konkordie – nicht zur Bedingung von Kirchengemeinschaft gemacht werden.
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