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Die Auktion als Wettbewerbsverfahren

Die Auktion als Wettbewerbsverfahren
拍卖作为一个竞争过程
批准号:
250105958
负责人:
Privatdozent Dr. Bernhard Kreße
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2014
资助国家:
德国
项目状态:
未结题
起止时间:
2013-12-31 至 --

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Hauptgegenstand der Arbeit ist die Rolle des Versteigerers, die diesem bei englchen Versteigerungen in ihrer Eigenschaft als wettbewerbliche preisbildunsverfahren zukomt。versteiger和Vermittler都是中性的。In besonderem Maße ist die Integrität des Versteigerers In Hinblick auf dessen Unparteilichkeits - und Neutralitätspflicht In Hinblick auf die Gefahr eines Bietrauschs and irrationaler Machtkämpfe zwischen den bieteren gefordert, aufgrund derer sich der Bieterwettbewerb verselbständigen und zu völlig überhöhten Preisen fhren kann。德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国inbesonere verletzt es seine Verpflichtung zur Unparteilichkeit, bewusst angbote der Bieter einzuholen, die nicht zuschlagsfähig sind, inbesonere weil siterhalb des inlieferlimits liegen。Der Versteigerung verpflicleet, den Ausrufpreis晚上在Versteigerung verpflicleet,并在Versteigerung offenzulegen开始的限制中,以Versteigerung为例。sch<s:1> zenenswerte Interessen des inlieferers steden night enggen。Eine weitere Pflichtverletzung, die in der Versteigerungspraxis häufig vorkommt, ist der Einsatz des inlieferlimits als Übergebot。他的handelt sich um eterart des Scheingebots, weil der Versteigerer -他的zum Erreichen des Limits -所以tut,也lägen schriftliche Gebote vor, obgleich dies night der Fall ist。他从Versteigerer erklärte Scheingebote, durch die as Versteigerungsergebnis treuwidrig verfälscht wind处理了该问题。极限理论与极限理论的结合unzulässig。Allerdings萤石gegebenenfalls欧什der Einlieferer Schadensersatzanspruche对战das Auktionshaus奥得河坑Versteigerer geltend麦臣,要是namlich静脉Scheingebot错的较多uberboten将静脉和对此Hauptvertrag不zustande她。Scheinzuschläge hingegen f<e:1> hren grundsätzlich nicht zu schadensersatzanspr<e:1> chen, weil es and einer Schädigungshandlung felt。Allerdings kann die Veröffentlichung des Scheinzuschlagspreises in den einschlägigen Listen zu schadensersatzanspr<e:1> chen eines Ersteigers in einer Folgeauktion <e:1> ber denselben Gegenstand fhren。Auch hierzu wurde vereinzelt geschrieben。Insgesamt ist festzuhalten, dass der Versteigerer primär zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens verpflichet ist and insofinentgegen landläufiger anicht keineswegs einseitig den Einlieferer in seiner Verfahrensgestaltung bevorzugen darf,每次当siveilichseine Provision and des Zuschlagspreises berechnet时。
英文摘要
Hauptgegenstand der Arbeit ist die Rolle des Versteigerers, die diesem bei englischen Versteigerungen in ihrer Eigenschaft als wettbewerbliche Preisbildungsverfahren zukommt. Der Versteigerer steht als neutraler Vermittler zwischen dem Einlieferer und den Bietern.In besonderem Maße ist die Integrität des Versteigerers im Hinblick auf dessen Unparteilichkeits­ und Neutralitätspflicht im Hinblick auf die Gefahr eines Bietrauschs und irrationaler Machtkämpfe zwischen den Bietern gefordert, aufgrund derer sich der Bieterwettbewerb verselbständigen und zu völlig überhöhten Preisen führen kann. Diese Risiken sind Versteigerungen zwar immanent, doch ist es dem Versteigerer aufgrund seiner strengen Neutralitätspflicht im Hinblick auf den möglichen situativen Wegfall gedanklicher Steuerungsfähigkeit von Bietern grundsätzlich verwehrt, über die bloße Gestaltung der Auktionsatmosphäre hinaus zielgerichtet irrationale Verhaltensweisen zu fördern. Insbesondere verletzt es seine Verpflichtung zur Unparteilichkeit, bewusst Angebote der Bieter einzuholen, die nicht zuschlagsfähig sind, insbesondere weil sie unterhalb des Einliefererlimits liegen. Der Versteigerer ist deshalb verpflichtet, den Ausrufpreis nicht unterhalb des Limits anzusiedeln oder immerhin das Limit zu Beginn der Versteigerung offenzulegen. Schützenswerte Interessen des Einlieferers stehen dem nicht entgegen. Eine weitere Pflichtverletzung, die in der Versteigerungspraxis häufig vorkommt, ist der Einsatz des Einliefererlimits als Übergebot. Es handelt sich um eine Unterart des Scheingebots, weil der Versteigerer - bis zum Erreichen des Limits - so tut, als lägen schriftliche Gebote vor, obgleich dies nicht der Fall ist. Es handelt sich insoweit um vom Versteigerer erklärte Scheingebote, durch die das Versteigerungsergebnis treuwidrig verfälscht wird.Ebenso ist die Abgabe von Scheingeboten oberhalb des Limits unzulässig. Allerdings kann gegebenenfalls auch der Einlieferer Schadensersatzansprüche gegen das Auktionshaus oder den Versteigerer geltend machen, wenn nämlich ein Scheingebot nicht mehr überboten wird und deshalb ein Hauptvertrag nicht zustande kommt.Scheinzuschläge hingegen führen grundsätzlich nicht zu Schadensersatzansprüchen, weil es an einer Schädigungshandlung fehlt. Allerdings kann die Veröffentlichung des Scheinzuschlagspreises in den einschlägigen Listen zu Schadensersatzansprüchen eines Ersteigers in einer Folgeauktion über denselben Gegenstand führen. Auch hierzu wurde vereinzelt geschrieben.Insgesamt ist festzuhalten, dass der Versteigerer primär zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens verpflichtet ist und insofern entgegen landläufiger Ansicht keineswegs einseitig den Einlieferer in seiner Verfahrensgestaltung bevorzugen darf, auch wenn sich freilich seine Provision anhand des Zuschlagspreises berechnet.
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