Kompensatorische Vertragsgestaltung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Kompensatorische Vertragsgestaltung im Arbeits- und Wirtschaftsrecht
批准号:
266260011
负责人:
Professor Dr. Marcus Bieder
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2014
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2013-12-31 至 2015-12-31
中文摘要
从现在开始,我不再为自己的工作做准备,也不再为自己的工作而努力。Beispiele für eine solche‘Helung’manglhater to Verträge Bietet die Privat-und Arbeitsrechtsordnung in Goúer Zahl.因此,L在曼科哈夫通和阿尔贝特内赫默尔的实践中,从最好的地方到地方去。我是德国兴伟理工学院的一名学生,我是一名来自德国的妇女和妇女,他们的生活和生活在一起。这句话的意思是:我不想再做什么了,我不能再做任何事情了。这是一场战争,合法化和国家补偿的合法化,它的私密性和合法性,以及它在德国的地位和地位,以及它在物质方面的系统性和普遍性,以及它在德国的存在。Im zentum derätzliche Frasterellungen des Privatrechts-etwa nach dem verhältennis zwichen der Privatauty der Vertspreien and Dm Geldongsanspuch gesetzlicher Verhaltensfehle,der Disposationsbefugnis des Einzelnen venüber Recine Seine Seine Einzelnen venüber Rechtsgüter and Deren Bewertung Sowie das as‘Ewige’Prototyp erell Vertrashandturel Vertrashandetiligen en seine seine getzlicher verhalgheiwirklicchen,Wie eur ein Arbeitnehmer ALS Prototype erell Vertrashandturel Vertrashandteigen bnn seine seseseine Getzlicher Verhalgheiversheiwirklicchen,Wie eur ein Arbeitnehmer ALS Prototyp erell Vertraghandturell Vertraachteigen ben seine seine getzlicher Verhalgheiversheiwirklicchen,以及更多的合作伙伴。从现在开始,我们将在未来的一段时间里继续努力。这是一种规范的经济体制,也是一种新的经济体制,它的目的是为了更好地为经济改革提供更多的资金支持,并在更广泛的范围内为经济改革服务。
英文摘要
Hinter dem Begriff der 'kompensatorischen Vertragsgestaltung' verbergen sich Versuche der Kautelarjurisprudenz, Abreden, die aufgrund unterschiedlichster Gestaltungsmängel mit dem Risiko der Unwirksamkeit behaftet sind, ausnahmsweise zur Wirksamkeit zu verhelfen, indem der durch den Mangel benachteiligten Partei eine besondere Ausgleichleistung gewährt wird. Beispiele für eine solche 'Heilung' mangelhafter Verträge bietet die Privat- und Arbeitsrechtsordnung in großer Zahl. So lässt die Praxis eine Verschärfung der Mankohaftung von Arbeitnehmern für Kassen- oder Warenfehlbestände zu, wenn der Arbeitgeber ein Mankogeld zahlt. Im Wohnungsmietrecht wird eine eigentlich unzulässige Abwälzung der Schönheitsreparaturen mit dem Hinweis auf die andernfalls drohende Mietzinserhöhung gerechtfertigt. Grund ist häufig, dass die Vertragsparteien Gestaltungsanforderungen, die der Gesetzgeber oder Dritte (etwa die Tarifvertrags- oder Betriebsparteien) vorgeben, als zu starr oder unpassend für die individuelle Konfliktlösung empfinden. Ziel der Untersuchung war es, Legitimation und Verbreitung des Kompensationsgedankens im Privatrecht aufzudecken, die bislang kaum als einheitliches Rechtsphänomen wahrgenommenen Anwendungsfälle zu systematisieren und verallgemeinerungsfähige Aussagen zu gewinnen, bei welchen Arten von Mängeln ein gewillkürter Ausgleich überhaupt in Betracht kommt, welche Formen von Kompensationsleistungen möglich sind und wie ein materiell 'gerechter' Ausgleichsmechanismus beschaffen sein muss. Im Zentrum der Überlegungen stehen grundsätzliche Fragestellungen des Privatrechts - etwa nach dem Verhältnis zwischen der Privatautonomie der Vertragsparteien und dem Geltungsanspruch gesetzlicher Verhaltensbefehle, der Dispositionsbefugnis des Einzelnen über seine Rechtsgüter und deren Bewertung sowie das 'ewige Problem', wie ein Arbeitnehmer als Prototyp eines strukturell bei Vertragsverhandlungen benachteiligten Akteurs einerseits seine Gestaltungsfreiheit verwirklichen, andererseits aber effektiv vor Übervorteilung durch den Vertragspartner geschützt werden kann. Die besondere Fokussierung auf das Arbeitsrecht ergab sich nicht nur aus der immensen gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Vertragsgestaltungspraxis in diesem Sonderrechtsgebiet. Sie trägt auch dem Umstand Rechnung, dass in einem normativen Bezugssystem, das einerseits durch eine Vielzahl zwingender Arbeitnehmer-schutzgesetze sowie grundsätzlich einseitig unabdingbare Mindestarbeitsbedingungen vorgebende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt und andererseits durch immer wieder gescheiterte Versuche zur Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts sowie die vergleichsweise späte Einführung einer richterlichen Inhaltskontrolle am Maßstab des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zuge der Schuldrechtsreform gekennzeichnet ist, das Bedürfnis für von Gesetzen oder Kollektivverträgen abweichende individuelle Konfliktlösungen ebenso groß ist, wie deren Missbrauchsrisiko.
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