Der nervöse Staat – Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft
Der nervöse Staat – Ausnahmezustand und Resilienz des Rechts in der Sicherheitsgesellschaft
批准号:
442782057
负责人:
Professor Dr. Tristan Barczak
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2020
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2019-12-31 至 2021-12-31
中文摘要
Sowohl einem现代和Ausnahmezustauf einem gewandelten Staatsbild:Seit Dem Kreuzberg-Urteil des Preuçischen Oberverwaldongsgericters Aus Dem Jahr 1882 markierten“Gefahr”and“Störer”die zEntralen en Komponenten eines auf die Gefahrenabwehr be chränkten Polizey-Begriff。自由的自由将是自由的,自由的是自由的,而不是自由的。Ein solches Risiko nimmt der Modine Prävents-and Vorsorsteraat Nicht Mehr in Kauf:er Will gefahren-trrächtige Gescheensabläufe Net ht erst imzten time unterbrechen,sondern sie garniht in Gang kommen Lassen.在福库斯的基因组中,这里有一种不同的生活方式:一种生活方式。他说:“我不知道你是怎么想的,我不知道你是怎么想的,我也不知道你是不是应该这么做。”手拉手,现代西方人手牵手。再会,我也不会让人失望。他说:“我不知道该怎么做,我不能再担心了,我不能再做任何事情了,我不能再做任何事情了。在Bedingungen einer von Globalisierung,Digitalisierung and Dynamisierung Geprägten Risiko-und Sinherheitsgesellschaft Tritt an die Stelle des verfassungsrechtlichen Ausnahmeregimes in Perfababbares Prävenonsrecht,das der Verhinderung der Krisit Wise,das der Verhinderung der Kweit Das der Verhinderung der Kweit vonkresierter Gefahren顺。Vorverlagerung,Verstetigung and Vergesetzlicung wirken auf form and Struktures des Ausnahmezustas zurück.他说:“这是一件很重要的事情,我们的生活很有弹性。这是一种很有弹性的东西,它可以用来支撑和利用网络。
英文摘要
Die Habilitationsschrift widmet sich sowohl einem modernen Verständnis des Ausnahmezustands als auch einem gewandelten Staatsbild: Seit dem Kreuzberg-Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1882 markierten „Gefahr“ und „Störer“ die zentralen Komponenten eines auf die Gefahrenabwehr beschränkten Polizey-Begriffs. Um der Freiheitlichkeit willen meinte der liberale Rechtsstaat, das schädigende Ereignis bis kurz vor dessen Eintritt abwarten zu können – auch um den Preis, den letzten Zeitpunkt für ein rechtzeitiges Eingreifen womöglich zu verpassen. Ein solches Risiko nimmt der moderne Präventions- und Vorsorgestaat nicht mehr in Kauf: Er will gefahren-trächtige Geschehensabläufe nicht erst im letzten Moment unterbrechen, sondern sie gar nicht in Gang kommen lassen. Hier wird das mutmaßlich gefährliche Subjekt anstelle des objektiven Kausalgeschehens, der Gefährder anstelle der Gefahr, in den Fokus genommen. Die Person selbst wird zum Bezugspunkt sicherheitsrechtlicher Risikovorsorge gemacht, wobei die Prognose nicht an das kaum kalkulierbare menschliche Individuum anknüpft, sondern dieses als Teil einer Gruppe oder standardisierbarer Situationen behandelt. Subjektivierung und Entindividualisierung gehen Hand in Hand und prägen das moderne Sicherheitsrecht. Auf diese Weise zeigt sich der moderne Staat als nervöser Staat. Skizziert wird ein Staat, der aus ständiger Angst, den letzten Zeitpunkt rechtzeitigen Handelns zu verpassen, schon in der Normallage so handelt, als befinde er sich im Ausnahmezustand. Unter den Bedingungen einer von Globalisierung, Digitalisierung und Dynamisierung geprägten Risiko- und Sicherheitsgesellschaft tritt an die Stelle des verfassungsrechtlichen Ausnahmeregimes ein permanent abrufbares Präventionsrecht, das der Verhinderung der Krise weit im Voraus konkretisierter Gefahren dient. Vorverlagerung, Verstetigung und Vergesetzlichung wirken auf Form und Struktur des Ausnahmezustands zurück. Sie erfordern neue rechtliche Bindungen, die ebenso stabil wie elastisch, ebenso rigide wie flexibel sein müssen. Nur so erweist sich das Recht resilient gegenüber einem antizipierten Ausnahmezustand und ebnet dem Staat den Weg aus der Antizipationsfalle.
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