Hochverrat, Landesverrat, Wehrkraftzersetzung - Zur politischen NS-Strafjustiz in Hessen. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Volksgerichtshof, den Oberlandesgerichten Darmstadt und Kassel sowie hessischen Sondergerichten
Hochverrat, Landesverrat, Wehrkraftzersetzung - Zur politischen NS-Strafjustiz in Hessen. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Volksgerichtshof, den Oberlandesgerichten Darmstadt und Kassel sowie hessischen Sondergerichten
批准号:
5075936
负责人:
Professor Dr. Dieter Meurer (†)
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
1998
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1997-12-31 至 2002-12-31
中文摘要
在德国卡塞尔,德国德国<s:1>高等教育研究中心(1937年)和德国卡塞尔,德国德国<s:1>高等教育研究中心(1937年)和德国德国政治研究中心(1937年)在德国德国<s:1>高等教育研究中心(2008年)和德国帝国主义研究中心(2008年)。Diese erststanzlichen Strafsachen fielen igentlich in die Zuständigkeit des Reichsgerichts and ab 1934 in die des volksgerichtsshoes。Beide Gerichte machten allerdings在der der <s:1> berwiegenden Zahl der Fälle von der Möglichkeit Gebrauch, Verfahren和Oberlandesgerichte abzugeben。Um mögliche Spezifika and zeitliche Veränderungen in der Abgabepraxis erkennen zu können, werden die sich auf das Gebiet des theutigen Bundeslandes heessen beziehenden volksgerichtsshofs - und reichsgerichtsverfaren ebenfalls ausgewertet und analyert。[3]〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕[3] [8] [9] [9] [9] [9] [9] [9] [9] [9] [9] [9] [9]研究人员发现,人类基因组学的发展与人类基因组学的发展有关,人类基因组学的发展与人类基因组学的发展有关。Alle drei Ebenen werden abschließend in ihren Binnenstrukturen sowie auf ihre Abgrenzungsmechanismen hin analysiert and in ein phasenmodeler Strafjustiz <s:2> bersetzt, das mit bestehenden <e:1> berregional determinerten Schemata verglichen wid。Ziele der Untersuchung sanderkenntnisiszur Übertragbarkeit höchstrichterlicher Rechtsprechung in politischen Strafsachen (Volksgerichtshof) audie urteilspraxisder nächst niedrigeren Instanz (Oberlandesgerichte mitmehr als 90% Verfahrensanteil) sowie die Nachzeichnung hesen - and regionalspezifischer Entwicklungen。德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语:德语(1)在德国,德国的研究人员对德国的研究进行了深入的研究,并对德国的研究进行了深入的研究,对德国的研究进行了深入的研究,并对德国的研究进行了深入的研究。Ziel dieses studenabschnittes list eine vollständige定量和定性分析人员Kontinuitäten . .Diskontinuitäten von der Weimarer Republik <e:1> ber die NS-Zeit bis in die grnd - dungsphase der Bundesrepublik Deutschland。
英文摘要
Mit einer Gesamterhebung aller verfügbaren Verfahren der Hoch- und Landesverratssenate der Oberlandesgerichte Darmstadt (bis 1937) und Kassel soll die Entwicklung der Rechtsprechungspraxis bei politischen Strafsachen während der NS-Zeit dargestellt und dadurch eine empirische Grundlage für ihre wissenschaftliche Bewertung geschaffen werden. Diese erstinstanzlichen Strafsachen fielen eigentlich in die Zuständigkeit des Reichsgerichts und ab 1934 in die des Volksgerichtshofes. Beide Gerichte machten allerdings in der überwiegenden Zahl der Fälle von der Möglichkeit Gebrauch, Verfahren an Oberlandesgerichte abzugeben. Um mögliche Spezifika und zeitliche Veränderungen in der Abgabepraxis erkennen zu können, werden die sich auf das Gebiet des heutigen Bundeslandes Hessen beziehenden Volksgerichtshofs- und Reichsgerichtsverfahren ebenfalls ausgewertet und analysiert. Im Rahmen des Forschungsvorhaben ist für die Jahre 1933/34 eine dritte judizielle Ebene relevant: die Sondergerichtsbarkeit. Für diesen Zeitraum wird davon ausgegangen, daß die Grenzlinien zwischen Hochverratsverfahren und Sondergerichtsprozessen fließend waren. Untersucht werden soll, welche Beurteilungen vergleichbare Handlungen in den drei Oberlandesgerichtsbezirken erfuhren und wie von vorgesetzter Stelle Einfluß auf die Anklagebehörden genommen wurde. Alle drei Ebenen werden abschließend in ihren Binnenstrukturen sowie auf ihre Abgrenzungsmechanismen hin analysiert und in ein Phasenmodell politischer Strafjustiz übersetzt, das mit bestehenden überregional determinierten Schemata verglichen wird. Ziele der Untersuchung sind Erkenntnisse zur Übertragbarkeit höchstrichterlicher Rechtsprechung in politischen Strafsachen (Volksgerichtshof) auf die Urteilspraxis der nächst niedrigeren Instanz (Oberlandesgerichte mit mehr als 90 % Verfahrensanteil) sowie die Nachzeichnung hessen- und regionalspezifischer Entwicklungen. Ferner wird untersucht werden, ob sich die Ergebnisse der Prozeßaktenauswertung, unter Einbeziehung weiterer Quellen (z. B. Personalakten), zu Anklage- und Urteilsprofilen der beteiligten Staatsanwälte und Richter oder Richtergruppen verdichten lassen. Dieser Teilbereich des Forschungsvorhabens soll im nunmehr zu beantragenden zweiten Forschungsabschnitt eine Erweiterung dahingehend erfahren, daß eine umfassende rechts- und sozialgeschichtliche Untersuchung aller Justizjuristen der Landesgerichte und Oberlandesgerichte (und der jeweiligen Anklagebehörden) des Dokumentationsgebietes vorgenommen wird. Ziel dieses Studienabschnittes ist eine vollständige quantitative und qualitative Analyse der personellen Kontinuitäten resp. Diskontinuitäten von der Weimarer Republik über die NS-Zeit bis in die Gründungsphase der Bundesrepublik Deutschland.
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