The relationship between the rule of law (Rechtsstaat) and the environmental concept of precaution (Umweltstaat). Balancing economic freedom and positive obligations flowing from human rights.
The relationship between the rule of law (Rechtsstaat) and the environmental concept of precaution (Umweltstaat). Balancing economic freedom and positive obligations flowing from human rights.
批准号:
5310656
负责人:
Professor Dr. Christian Calliess
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31
中文摘要
Das Werk Wermet sich Deverfassungsverhältennis zwitchen demverfassungsrechtlichen RechtsstaatspirinZip and DEM,inbe ondere in Art.20A gg zum Ausdruck kommenden,UmWeltstaatspirinZip。Hintergrund先生死于在Umgang MIT自然智慧的Ungewiúheit和Risiken eine Permanente Herosforderung für den Staat darstellt的DER(z.B.in der BioTechnologie)DER(z.B.in der BioTechnologie)DER(z.B.in der Biotech)中。他说:“这是一位来自德国的柴油工人。他说:“这是一件非常重要的事情。MIT DEM Vorsorgeprint Zip,das zunächst Ausführlich konkretsiert and konturiert wird,können weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein.这是一件非常重要的事情,因为这是一件很重要的事情,因为这件事发生了很大的变化,这是一件非常重要的事情。从现在开始,我们就可以在世界范围内找到一种新的技术和技术了。
英文摘要
Das Werk widmet sich dem Spannungsverhältnis zwischen demverfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip und dem, insbesondere in Art. 20a GG zum Ausdruck kommenden, Umweltstaatsprinzip. Hintergrund ist die in den Sozialwissenschaften konstatierte "Risikogesellschaft", in der (z.B. in der Biotechnologie) der Umgang mit naturwissenschaftlicher Ungewißheit und Risiken eine permanente Herausforderung für den Staat darstellt. Folglich ist dieser in Wahrnehmung seiner aus dem Gewaltmonopol fließenden Schutzaufgabe über die klassische Gefahrenabwehr hinaus nunmehr zur Risikovorsorge verpflichtet. Der Umweltstaat ist rechtlich gesehen daher Vorsorgestaat. Mit dem Vorsorgeprinzip, das zunächst ausführlich konkretisiert und konturiert wird, können weitreichende Eingriffe in die grundrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit verbunden sein. Das so skizzierte Spannungsverhältnis löst sich im materiellen Rechtsstaat auf der Ebene der Grundrechte, die als Abwehrrechte einerseits und als Schutzansprüche andererseits ein mehrpoliges Verfassungsrechtsverhältnis begründen. Auf dieser Grundlage entwickelt die Arbeit grundrechtsdogmatische Vorgaben (z.B. Gleichberechtigung von Abwehr- und Schutzdimension; Notwendigkeit einer mehrpoligenVerhältnismäßigkeitsprüfung), die sodann mit Blick auf konkrete, in Wissenschaft und Praxis diskutierte Lösungsansätze im Verfassungs- und Verwaltungsrecht angewandt werden.
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