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Die subjektive Tatseite im Völkerstrafrecht

Die subjektive Tatseite im Völkerstrafrecht
国际刑法中犯罪的主观方面
批准号:
5343552
负责人:
Professor Dr. Carl-Friedrich Christian Stuckenberg
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Fellowships
财政年份:
2001
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2000-12-31 至 2003-12-31

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"Völkerstrafrecht" bezeichnet eine Schnittmenge aus Strafrecht und Völkerrecht, die sich mit der Strafbarkeit von Einzelpersonen unmittelbar aufgrund zwischenstaatlichen Rechts befasst und erstmals mit den Nürnberger Prozessen 1945/46 Realität gewann. Nach langer Unterbrechung fand diese Entwicklung ihren vorläufigen Höhepunkt mit dem 1998 in Rom gezeichneten Statut eines Internationalen Strafgerichtshofs, das zugleich ein Internationales Strafgesetzbuch enthält und im Jahr 2002 in Kraft getreten ist. Bisher galt die wissenschaftliche Aufmerksamkeit vor allem dem Besonderen Teil des Völkerstrafrechts, d.h. den einzelnen Verbrechensdefinitionen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Weitgehend unentwickelt ist der Allgemeine Teil geblieben, d.h. diejenigen Regeln, die allen oder den meisten Verbrechen gemeinsam sind. Gegenstand des Habilitationsvorhabens ist mit der subjektiven Tatseite ein wissenschaftlich bisher kaum bearbeiteter Themenkomplex des Allgemeinen Teils, der Fragen des Vorsatzes, der Fahrlässigkeit und der Behandlung von Tatsachen- und Rechtsirrtümern umfasst. Praktische Bedeutung hat die Arbeit gegenwärtig für die 1993 und 1994 geschaffenen Internationalen Strafgerichtshöfe für das frühere Jugoslawien und für Ruanda, die schon mehrfach mit dem Problem fehlender oder unzureichender Regeln des Allgemeinen Teils konfrontiert waren, sowie künftig als Beitrag zur Dogmatik der allgemeinen Verbrechenslehre in dem umfassenden Regelwerk des Rom-Status.
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