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Regreßfiguren im Zivilrecht - Eine Rückbesinnung auf die Gesamtschuld unter Neubewertung des Zessionsregresses gemäß § 255 BGB und der Drittschadensliquidation

Regreßfiguren im Zivilrecht - Eine Rückbesinnung auf die Gesamtschuld unter Neubewertung des Zessionsregresses gemäß § 255 BGB und der Drittschadensliquidation
民法中的追索权数字 - 根据德国民法典 (BGB) 第 255 条重新评估转让追索权和第三方损害赔偿的清算,恢复连带责任
批准号:
5276442
负责人:
Professor Dr. Jürgen Stamm
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Der Regressidient dem Ausgleich von Vermögensverbugen innerhalb eines Dreiecksverhältnisses. Zur Bewältigung der dabei auftretenden Probleme haben Rechtsprechung und Literatur in dem zurückliegenden Jahrhundert nach Inkraftreten des BGB zahlreiche Regreßfiguren entwickelt,deren gegenseitige Abgrenzung bis heute nicht geklärt ist.在这种情况下,需要对结构进行调整和维护。这是BGB最大的遗憾机构。在《法与文学》中,一般义务的形式是以诗歌的形式出现的。Zessionsregresses analog § 255 BGB,der Geschäftsführung ohne Auftratg und der sog.韦尔登认为,社会学研究所在教条主义下也存在着实践取向的社会主义。Demzufolge führt die Arbeit die übrigen Regreßfiguren auf ihren eigentlichen Kerngehalt zurück und gelang auf diesem Weg zugleich zu neuen Absolutzungskriterien zur Gesamtschuld.在这两个世界里,也会有一个太阳的形象。清算债务是一项重要的工作,它需要对债务人的债权进行清算,并对债务人的债权进行改革。
英文摘要
Der Regreß dient dem Ausgleich von Vermögensverschiebungen innerhalb eines Dreiecksverhältnisses. Zur Bewältigung der dabei auftretenden Probleme haben Rechtsprechung und Literatur in dem zurückliegenden Jahrhundert nach Inkraftreten des BGB zahlreiche Regreßfiguren entwickelt, deren gegenseitige Abgrenzung bis heute nicht geklärt ist. Mit der vorliegenden Arbeit wird daher eine Neuordnung und Vereinfachung der Strukturen im Regreßrecht zur Diskussion gestellt. Danach stellt die Gesamtschuld das maßgebliche Regreßinstitut des BGB dar. Bemühungen in Rechtsprechung und Literatur, neben der Gesamtschuld weitere Regreßfiguren in Form des sog. Zessionsregresses analog § 255 BGB, der Geschäftsführung ohne Auftratg und der sog. Rückgriffskondiktion zu etablieren, werden abgelehnt, da sich das Institut der Gesamtschuld sowohl unter dogmatischen als auch unter praxisorientierten Gesichtspunkten als überlegen erweist. Demzufolge führt die Arbeit die übrigen Regreßfiguren auf ihren eigentlichen Kerngehalt zurück und gelangt auf diesem Weg zugleich zu neuen Abgrenzungskriterien zur Gesamtschuld. In diesem Zusammenhang wird auch die Figur der sog. Drittschadensliquidation beleuchtet, ihr Bezug zum Regreßrecht hergestellt und abschließend eine Reform des Drittschadensersatzrechts vorgeschlagen.
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