Pre-contractual duty to inform
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批准号:
5285466
负责人:
Professor Dr. Roland Schwarze
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31
中文摘要
Die Arbeit bebeit ß ß ich der Frage, unterwelchen Voraussetzungen Parteien im Vorfeld des Vertragsabschlusses einder zur unaufgeforderten ("spontanen") Aufklärung ber Umstände verpflictete sind, Die fterr den Vertragsentschluß des jeweils anderen von erheblicher Bedeutung sind。德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国《德国之声》(Die Rechtsprechung)在《德国之声》(Laufe der Jahrzehnte)中被称为“Grundsatz”。我们的kontrastiert mitdem weitgehend formalen Verständnis der selbstbestimung, das den Rechtsgeschäftsregeln des BGB zugrunde light和das auth von der Rechtsprechung street between wind。在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中,在高等教育中。1 .在Versuch(德国),在Versuch(德国),在ververtraglichen(德国“Verständigung”),在ververtraglichen(德国“德国”),在ververtraglichen(德国“德国”),在ververtraglichen(德国“德国”),在ververtraglichen(德国“德国”),在ververtraglichen(德国“德国”),在ververtraglichen(德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”德国“德国”
英文摘要
Die Arbeit befaßt sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Parteien im Vorfeld des Vertragsabschlusses einander zur unaufgeforderten ("spontanen") Aufklärung über Umstände verpflichtet sind, die für den Vertragsentschluß des jeweils anderen von erheblicher Bedeutung sind. Bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat kurz nach Inkrafttreten des BGB den Grundsatz aufgestellt, die Parteien seien einander zur Aufklärung über alle wesentlichen Vertagsumstände verpflichtet. Die Rechtsprechung hat diesem "Grundsatz" im Laufe der Jahrzehnte immer mehr Anwendungsfelder erschlossen. Er kontrastiert mit dem weitgehend formalen Verständnis der Selbstbestimmung, das den Rechtsgeschäftsregeln des BGB zugrunde liegt und das auch von der Rechtsprechung stets betont wird. Die vorliegende Arbeit durchleuchtet in einem ersten Schritt die bisherige, am Schutz der Willensbildung ansetzende Theoriebildung (Ordnungsgestützte Kompensationstheorien, individuale Kompensationstheorien, Vertrauenstheorien) und deren Grenzen. Sie unternimmt sodann den Versuch, eine am Schutz der Willenseinigung (der "Verständigung") ansetzende Theorie der vorvertraglichen Informationspflichten zu entwickeln, die die konstatierte Lücke zwischen Judikatur und bisheriger Theorie schließen kann.
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