Die Perspektiven der Anspruchsverjährung in Europa. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Sachmängelfristen im Kaufrecht
Die Perspektiven der Anspruchsverjährung in Europa. Eine rechtsvergleichende Untersuchung unter besonderer Berücksichtigung der Sachmängelfristen im Kaufrecht
批准号:
5338600
负责人:
Dr. Anne Danco
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2001
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2000-12-31 至 2001-12-31
中文摘要
根据dem Begriff der Verjährung werden Zeitbestimmungen zussammengefaßt, die in sachlicher Hinsicht völlig verschieden sind。Zum einen handelt es sich um Fristen, die den Schuldner or der geltenmachung 'alter' ansprspr<s:2> bewahren sollen, Zum anderen um solche, die darauf abzielen, das erfaß the Recht selbst zu begrenzen。in Beispiel f<e:1> r die zweite ategorie bilden einige nationale Sachmängelgewährleistungsfristen in Kaufrecht, die festlegen, dasß der Verkäufer nur fhler einzustehen, die innerhalb eines bestestimten Zeitraums autreten。1 .在德国,有一种新的研究方法,即在德国,有一种新的研究方法,即在德国,有一种新的方法。Wollen die Parteien die Haftung in zeitlicher Hinsicht begrezen, so stet es ihnen frei, dies - w8ie bei sonstigen Haftungsbeschränkungen auch - vertraglich zu vereinbaren。daseeine gesetzliche regeetzliche berberflsessig ist, sonderh auch schädlich sein kann, zeigt der der deutsche Entwurf eines ‘ schuldrechtsmodernisiungsgesetzes ’。在Verkennung Offenbar der unterschiedlichen Funktion der Fristen soll后死的军队死EU-Richtlinie zum Verbrauchsguterkauf vorgegebene签der gelten Sachmangelfrist海尔的军队一张Verkurzung der Regelverjahrung kompensiert了;mit dem Ergebnis, dasdas vorgeschlagene Fristensystem insgesamt unausgewogen ist, weil es den Belangen des Gläubigers night ausreichend rechung trägt。
英文摘要
Unter dem Begriff der Verjährung werden Zeitbestimmungen zussammengefaßt, die in sachlicher Hinsicht völlig verschieden sind. Zum einen handelt es sich um Fristen, die den Schuldner vor der Geltendmachung 'alter' Ansprüche bewahren sollen, zum anderen um solche, die darauf abzielen, das erfaßte Recht selbst zu begrenzen. Ein Beispiel für die zweite Kategorie bilden einige nationale Sachmängelgewährleistungsfristen im Kaufrecht, die festlegen, daß der Verkäufer nur für Fehler einzustehen hat, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auftreten. Eine gesetzliche Regelung derartige Haftungsfristen ist dabei weder aus ökonomischer Sicht noch aus Gründen des Verbraucherschutzes sinnvoll. Wollen die Parteien die Haftung in zeitlicher Hinsicht begrenzen, so steht es ihnen frei, dies - w8ie bei sonstigen Haftungsbeschränkungen auch - vertraglich zu vereinbaren. Daß eine gesetzliche Regelung nicht nur überflüssig ist, sondern auch schädlich sein kann, zeigt der deutsche Entwurf eines 'Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes'. Offenbar in Verkennung der unterschiedlichen Funktion der Fristen soll die durch die EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf vorgegebene Verlängerung der gelten Sachmängelfrist hier durch eine Verkürzung der Regelverjährung kompensiert werden; mit dem Ergebnis , daß das vorgeschlagene Fristensystem insgesamt unausgewogen ist, weil es den Belangen des Gläubigers nicht ausreichend rechnung trägt.
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