Europäische Integration im Kontext des Rechts
Europäische Integration im Kontext des Rechts
批准号:
234869702
负责人:
Privatdozent Dr. Andreas Grimmel
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2013
资助国家:
德国
项目状态:
未结题
起止时间:
2012-12-31 至 --
中文摘要
欧洲一体化现在梅尔只是一个政治项目。您在Unterschedlichen和gleichsam eigenständigen Kontexten statt中找到了。欧洲法是一种独特的概念和方法,是整合的”逻辑“。欧洲法律共同体并不意味着政治市场的产物会增加韦尔登。欧洲最高法院(EuGH)-一个他们的中央垂直机构-也是一个利益集团或一个政治集团。Vielmehr ist es notwendig,den europäischen Rechtskontext in seiner Autonomie ernst zu nehmen und ihn als selbständigen Bereich des Denkens,Räsonierens,Handelns und der Verständigung zu begreifen.在现代法律体系中,一个包含了法律文本的文本体系也包含了一个整合的卡夫体系。马克斯·韦伯和路德维希·维特根斯坦在“欧洲法律文本整合”的工作中,将法律文本的整合作为一个分析性的工具,并将后结构主义与后结构主义结合起来,形成一个新的研究领域。这篇文章最好是这样说的,即欧洲科学的一个重要理论是通过法的一体化,而不是通过法的一体化产生的理论基础。《宪法解释》中的问题的本质克恩并不像《宪法》中的那样,一体化的理论似乎是理性的,但它更像是一个琐碎的、具有普遍性的宪法模式,因此,今天我们仍然需要解释的是《宪法》中的政治科学基础,而不是《宪法》中的政治科学基础。政治和经济一体化进程的急先锋Erklärungsmuster和Annahmen wurden,sind eins-zu-eins auf den Bereich des Rechts und den Europäischen Gerichtshof übertragen沃登.到最后,在现代化的后工业中,尽管存在着“一个适合所有人的办法”,但功能上的差异性必须通过其他方式来实现。因此,尽管法的一体化和中央行政的一体化是一个很大的问题,但法本身作为一种特征性的可操作性和介入性变量,在理论研究中是不可理解的。联系我们Anstatt von努尔einer feststehenden pluralität auszugehen,wird für einen pluralitätspluralismus argumentiert:Was rational,nicht-rational oder sogar rationalist,definiert sich durch den Kontext und die Summe der dort jeweils sprach-praktisch geltenden Regeln.欧洲法的论证是一种特殊的、局部的、时间的和功能性的区分--否定--和处理空间,它具有一种固有的形式和内在的统一性,也具有一种固有的模式和分析性。本文通过对欧洲法院判例法的基础研究,对欧洲法院判例法中的整合过程进行了比较分析。
英文摘要
Die Einigung Europas ist heute weit mehr als nur ein politisches Projekt. Sie findet in unterschiedlichen und gleichsam eigenständigen Kontexten statt. Das europäische Recht ist eben solch ein Kontext und folgt einer eigenen, rechtsspezifischen „Logik" der Integration. Die europäische Rechtsgemeinschaft sollte daher nicht als ein bloßes (Bei)Produkt des politischen Marktes aufgefasst werden. Ebenso wenig ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) - einer ihrer zentralen Vertreter - als ein interessengeleiteter oder gar politischer Akteur zu konzipieren. Vielmehr ist es notwendig, den europäischen Rechtskontext in seiner Autonomie ernst zu nehmen und ihn als selbständigen Bereich des Denkens, Räsonierens, Handelns und der Verständigung zu begreifen. Und genau hierin - in der Möglichkeit einer Verständigung mittels eines geteilten Rechtsverständnisses - liegt letztlich auch seine integrative Kraft begründet.Ausgehend von den Arbeiten Max Webers und Ludwig Wittgensteins wird in dem Werk „Europäische Integration im Kontext des Rechts" mit dem Konzept der Kontextrationalität ein analytischer Weg zwischen Rationalismus und Poststrukturalismus vorgestellt, der eine Lücke in der aktuellen Forschung schließt. Diese Lücke besteht, kurz gesagt, darin, dass sich die bisherige theoriegeleitete Europawissenschaft weniger der Integration durch Recht, sondern eher der durch rationale Akteure produzierten Integration im Bereich des Rechts gewidmet hat. Der eigentliche Kern des Problems in den bisherigen Ansätzen ist jedoch weniger die Annahme, die Akteure der Integration seien rational, als vielmehr die Tatsache, dass das triviale und zugleich universalistische Modell der Rationalität, das heute noch immer im- oder explizit das Fundament der überwiegenden Zahl politikwissenschaftlicher Erklärungen darstellt, dem Denken und Handeln im Recht nicht entspricht. Die Erklärungsmuster und Annahmen, die ursprünglich für Integrationsprozesse in Politik und Ökonomie entwickelt wurden, sind eins-zu-eins auf den Bereich des Rechts und den Europäischen Gerichtshof übertragen worden. Und dies, obwohl die Zuversicht in die Erklärungskraft eines „One-Fits-All-Ansatzes" vor dem Hintergrund moderner, funktional differenzierter Gesellschaften als kaum passend erscheinen muss. Anders gesagt, obwohl die Rechtsintegration und deren zentrale Akteure ausgiebig untersucht und beschrieben wurden, ist das Recht selbst, als eigenständiger Handlungskontext und intervenierende Variable, bislang in der theoriegeleiteten Forschung weitgehend unberücksichtigt geblieben.Mit dem Konzept der Kontextrationalität wird ein Ansatz bevorzugt, der sich von den bisherigen Erklärungen unterscheidet, indem er das Recht und seine spezifische, kontextabhängige Rationalität zum Ausgangspunkt macht. Anstatt von nur einer feststehenden Rationalität auszugehen, wird hier für einen Rationalitätspluralismus argumentiert: Was rational, nicht-rational oder sogar irrational ist, definiert sich durch den Kontext und die Summe der dort jeweils sprach-praktisch geltenden Regeln. Dieser Argumentation folgend wird das europäische Recht als ein spezifischer - lokal, temporal und funktional differenzierter - Denk- und Handlungsraum mit einer eigenen Form der Rationalität und insofern auch einem eigenen Modus der Integration aufgefasst und analysiert. Anhand von aktuellen Fallstudien zur Grundrechtsjudikatur des Europäischen Gerichtshofs wird gezeigt, wie eine Kontextanalyse zu einem angemessenen Verständnis von Integrationsprozessen durch Recht in Europa und anderswo führen könnte.
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