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Zivilgerichtliche Praxis gegenüber Fremden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.

Zivilgerichtliche Praxis gegenüber Fremden im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit.
中世纪和近代早期针对陌生人的民事司法实践。
批准号:
52568879
负责人:
Professor Dr. Neithard Bulst
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2007
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2006-12-31 至 2010-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
后来,一个德国人把一个统一的鞑靼人作为一个整体,把一个德国人作为一个整体,把一个统一的鞑靼人作为一个整体。同样,排除和排除的最新研究也不会以法语开始。法国人对法国人的态度很好,因为他们对法国人的态度是中立的,或者说他们对法国人的态度是不公正的。然而,我们可以看到,一种新的研究方法很快就被诺曼人的行为所取代。Dass es aber daneben völlig andere Rechtsnormen und einen völlig anderen rechtlichen Umgang mit Fremden in zivilrechtlichen Fragen,insbesondere in geschäftlichen Angelegenheiten,gab und dafür sogar eine Instanz,das Gastgericht,eingerichtet沃登war,blieb weitgehire unachtet.作为经济合作伙伴的外国人,在施塔特的城市里并不存在直接的歧视,因为它是一种战争和暴力,就像在项目的中间点上,在与他的合同中的法律效力一样。Diese Doppelgesichtigkeit des Rechts gegenüber dem Fremden,d.h.在法国现代法中,法与法之间的关系是由法与法之间的关系构成的。
英文摘要
Nach einer Vielzahl von Untersuchungen schien die rechtliche Sonderrolle des Fremden in der Vormoderne im Sinne einer deutlichen Schlechterstellung gegenüber Einheimischen eine unumstößliche Tatsache zu sein. Auch die jüngeren Forschungen zur Exklusion und Inklusion stellten diesen Befund nicht in Frage. Kontrovers blieb lediglich die Frage, ob diese Schlechterstellung tendenziell vom Mittelalter zur Neuzeit eher abnahm, oder ob die rechtliche Diskriminierung noch weiter ausgebaut wurde. Übersehen wurde dabei allerdings, dass die einschlägige Forschung fast ausschließlich die strafrechtlichen Normen sowie deren praktische Umsetzung in den Blick genommen hatte. Dass es aber daneben völlig andere Rechtsnormen und einen völlig anderen rechtlichen Umgang mit Fremden in zivilrechtlichen Fragen, insbesondere in geschäftlichen Angelegenheiten, gab und dafür sogar eine eigene Instanz, das Gastgericht, eingerichtet worden war, blieb weitgehend unbeachtet. Nicht der strafrechtlich diskriminierte, sondern der Fremde als Wirtschaftspartner, auf den jede Stadt in gewisser Weise angewiesen war und die Frage, wie sich die Rechtsverhältnisse im Konfliktfalle mit ihm gestalteten, stehen im Mittelpunkt des Projekts. Diese Doppelgesichtigkeit des Rechts gegenüber dem Fremden, d.h. die Diskrepanz zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht, dürfte das überkommene Bild von der Rechtsstellung des Fremden in der Vormoderne in Frage stellen.
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