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Die Konkurrenz von Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung vor dem Hintergrund der internationalen Privatrechtsvereinheitlichung

Die Konkurrenz von Irrtumsanfechtung und Sachmängelhaftung vor dem Hintergrund der internationalen Privatrechtsvereinheitlichung
国际私法标准化背景下错误质疑与重大缺陷责任之争
批准号:
5277638
负责人:
Professor Dr. Peter Huber
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31

项目摘要

项目成果

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Der Käufer einer mangelhaften Sache wird sich, um vom Vertrag loszukommen, nicht nur auf die kaufrechtlichen Regeln der Sachmängelhaftung berufen, sondern auch auf die allgemeinen Irrtumsregeln. Er wird nämlich argumentieren, bei Abschluß des Kaufvertrages einem Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache unterlegen zu sein. Weil das Irrtumsrecht und das Gewährleistungsrecht für die Vertragsaufhebung unterschiedliche Voraussetzungen vorsehen, stellt sich die Frage, ob der Käufer zwischen beiden Wegen den günstigeren wählen kann. Während die in Deutschland herrschende Meinung den Käufer auf die kaufrechtlichen Rechtsbehelfe beschränkt, lassen andere Rechtsordnungen die freie Konkurrenz beider Rechtsbehelfe zu. Die Arbeit versucht, unter Einbeziehung moderner Regelwerke zur Vereinheitlichung bzw. Reform des Vertragsrechts (UN-Kaufrecht; Lando-Principles; UNIDROIT-Principles; Schuldrechtsreform) allgemine Kriterien für die Entscheidung dieser Konkurrenzproblematik herauszuarbeiten. Prägend für die Konkurrenzentscheidung ist dabei die Unterscheidung zwischen der Verfügbarkeit und den Modalitäten der Vertragsaufhebung. Diese Kriterien werden anschließend auf das deutsche Recht und die genannten Regelwerke angewendet. Für das deutsche Recht ergibt sich dabei u. a., daß die Anfrechtung nach § 119 Abs. 2 BGB neben dem Kaufrecht zulässig ist.
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