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Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich - Eine Studie zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialversicherungsrechts

Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich - Eine Studie zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialversicherungsrechts
保险原则与社会均等化——德国社会保险法的宪法基础研究
批准号:
5298486
负责人:
Professor Dr. Friedhelm Hase
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
社会监督是一种“真正的监督”,它必须通过私人监督才能得到,但它并不意味着它的监管机构会把“监督技术”公开化,而是根据“社会监督”原则进行监督。在私营部门和市场的这种结构中,有一个基本的国家或“团结”的“团结”,这是一个重要的组成部分。一个完整的故事不会被社会所接受,也不会被私人的秘密所欺骗。在社会监督体系的监督下,国家社会监督制度的特殊性在于对一般法律的监督,即对所有个人的监督都是对一般法律的存在的监督,但对他们来说,私人法律的监督并不意味着合法。als der einzelne bei der Wahrnehmung der Verantwortung für die eigenen Belange überlastet ist.因此,社会保障法的实践保障是解决社会保障法纠纷的基础。Freiheitseinbußen und Belastungen,die das Recht der sozialen Vorsorge auferlegt,müssen stets durch Absicherungsvorteile der Versicherten und irer Angehörigen,d.h.通过一个自由人的弗赖海特来获得韦尔登。
英文摘要
Sozialversicherung ist nach vorherrschender Auffassung "echte Versicherung", sie soll sich aber von der Privatversicherung vor allem dadurch unterscheiden, daß sie mit ihrem Regelwerk nicht bloß an "versicherungstechnischen" Kalkülen, sondern zugleich am Prinzip des "sozialen Ausgleichs" ausgerichtet ist. Sie erscheint damit als Einrichtung, in der sich Strukturmuster des privaten Sektors und des Marktes mit Elementen einer staatliche verantworteten oder doch ermöglichten "Umverteilung" und der "Solidarität" zu einer Einheit verbinden. Eine solche Sicht wird der sozialen Vorsorge nicht gerecht, die auch nicht zum Teil auf private Sicherungsformen zurückzuführen ist. Mit der Errichtung der verschiedenen Sozialversicherungssysteme hat die staatliche Gesetzgebung vielmehr spezifische Kapazitäten des öffentlichen Rechts genutzt, um vor allem erwerbstätigen Personen Möglichkeiten des Schutzes gegenüber Gefährdungen existentiellen Gewichts zu eröffnen, die für sie in den Grenzen des Privatrechts nicht erreichbar sind.Daraus ergibt sich zum einen, daß die Mobilisierung sozialversicherungsrechtlichen Zwangs verfassungsrechtlich nur insoweit zu legitimieren ist, als der einzelne bei der Wahrnehmung der Verantwortung für die eigenen Belange überlastet ist. Zum anderen sind aus der praktischen Anwendung des Sozialversicherungsrechts verfassungsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Freiheitseinbußen und Belastungen, die das Recht der sozialen Vorsorge auferlegt, müssen stets durch Absicherungsvorteile der Versicherten und ihrer Angehörigen, d.h. durch eine Vermehrung persönlicher Freiheit aufgewogen werden.
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