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The german and spanish "Rechtsstaat" (Estado de Derecho) - politicisation of law and depoliticisation of politics, analysed by means of governments´ reactions to armed struggle of RAF (Rote Armee Fraktion) and GRAPO/PCE(r) (Antifascist Resistance Groups -

The german and spanish "Rechtsstaat" (Estado de Derecho) - politicisation of law and depoliticisation of politics, analysed by means of governments´ reactions to armed struggle of RAF (Rote Armee Fraktion) and GRAPO/PCE(r) (Antifascist Resistance Groups -
德国和西班牙的“Rechtsstaat”(Estado de Derecho)——法律的政治化和政治的非政治化,通过政府对 RAF(红军派)和 GRAPO/PCE(r)(反法西斯抵抗组织)武装斗争的反应进行分析——
批准号:
5426079
负责人:
Privatdozentin Dr. Sabine Berghahn, since 5/2005
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2004
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2003-12-31 至 2008-12-31

项目摘要

项目成果

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英文摘要
Ziel des Projektes ist es, Möglichkeiten, Mechanismen und Grenzen der Verrechtlichung des Politischen zu untersuchen. Die soll am Beispiel der staatlichen Reaktionen auf den bewaffneten Kampf der GRAPO in Spanien und der RAF in der BRD geschehen. Daß der Begriff der Verrechtlichung im Deutschen und Spanischen, nicht aber im Englischen existiert, verweist auf den breiteren Rahmen, in den dieses Projekt eingebettet ist: Auf die dem deutschen und spanischen Begriff des Rechtsstaats / Estado de Derecho eigene Entgegensetzung von Recht und Gesetz, die weder das britische Konzept der rule of law noch das französische Konzept des État légal kennen. Verrechtlichung wurde bisher v.a. anhand der Praxis der staatlichen Verwaltungen sowie der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen untersucht. Diese Bereiche wurden bereits frühzeitig von technokratischen bzw. sozialpartnerschaftlichen Herangehensweisen dominiert. Fraglich ist, ob Verrechtlichung auch erfolgreich sein kann, wenn ein höheres Konfliktniveau vorliegt. Deshalb sollen hier die beiden genannten Extrembeispiele analysiert werden. Dabei sollen auch in der Debatte über den Rechtsstaat neue Akzente gesetzt werden: War diese Debatte bisher auf den Gegensatz von Rechtsstaaten und "Gesetzesstaaten" fixiert, so sollen hier interne Differenzierungen des Rechtsstaats-Konzeptes analysiert werden: Welchen Einfluß hatten die unterschiedlichen politischen Situationen in beiden Ländern auf die jeweiligen staatlichen Reaktionen? Was sind die Unterschiede und Ähnlichkeiten der Transformation politischer "Feinde" (C. Schmitt) in die juristische Kategorie von "Angeklagten"?
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