Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich - Eine Studie zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialversicherungsrechts
Versicherungsprinzip und sozialer Ausgleich - Eine Studie zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des deutschen Sozialversicherungsrechts
批准号:
5298486
负责人:
Professor Dr. Friedhelm Hase
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31
中文摘要
“社会主义”是指“社会主义”,“社会主义”是指“社会主义”,“社会主义”是指“社会主义”,“社会主义”是指“社会主义”。这句话的意思是:“我的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说,我们的意思是说。”我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是我的意思。德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国Daraus ergite sium einen, dasß die Mobilisierung sozialversicungsrechtlichen Zwangs verfassungsrechlicich nur insowezulegienist, als der der einzelne behrnehnung der Verantwortung fr die eigenbelange <e:1> berlastet ist。【中文译文】:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:Freiheitseinbußen und Belastungen, die das Recht der socizialen Vorsorge auferlegt, msssen stets durch absicherungsforteile der Versicherten und ihrer Angehörigen, d.h.durcheine vermehung persönlicher Freiheit augewogen werden。
英文摘要
Sozialversicherung ist nach vorherrschender Auffassung "echte Versicherung", sie soll sich aber von der Privatversicherung vor allem dadurch unterscheiden, daß sie mit ihrem Regelwerk nicht bloß an "versicherungstechnischen" Kalkülen, sondern zugleich am Prinzip des "sozialen Ausgleichs" ausgerichtet ist. Sie erscheint damit als Einrichtung, in der sich Strukturmuster des privaten Sektors und des Marktes mit Elementen einer staatliche verantworteten oder doch ermöglichten "Umverteilung" und der "Solidarität" zu einer Einheit verbinden. Eine solche Sicht wird der sozialen Vorsorge nicht gerecht, die auch nicht zum Teil auf private Sicherungsformen zurückzuführen ist. Mit der Errichtung der verschiedenen Sozialversicherungssysteme hat die staatliche Gesetzgebung vielmehr spezifische Kapazitäten des öffentlichen Rechts genutzt, um vor allem erwerbstätigen Personen Möglichkeiten des Schutzes gegenüber Gefährdungen existentiellen Gewichts zu eröffnen, die für sie in den Grenzen des Privatrechts nicht erreichbar sind.Daraus ergibt sich zum einen, daß die Mobilisierung sozialversicherungsrechtlichen Zwangs verfassungsrechtlich nur insoweit zu legitimieren ist, als der einzelne bei der Wahrnehmung der Verantwortung für die eigenen Belange überlastet ist. Zum anderen sind aus der praktischen Anwendung des Sozialversicherungsrechts verfassungsrechtliche Konsequenzen zu ziehen. Freiheitseinbußen und Belastungen, die das Recht der sozialen Vorsorge auferlegt, müssen stets durch Absicherungsvorteile der Versicherten und ihrer Angehörigen, d.h. durch eine Vermehrung persönlicher Freiheit aufgewogen werden.
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