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The reform of the "Deutsche Bundesbahn" and the expropriation

The reform of the "Deutsche Bundesbahn" and the expropriation
“德国联邦铁路”改革和征用
批准号:
5355535
负责人:
Dr. Sophia Pommer
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2001
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2000-12-31 至 2001-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Wegen des Landbedarfs,wie er für eine flächenbezogene Unternehmung wie die Bahn typisch ist,wird das Rechtsinstitut der Enteignung seit der Entwicklung der Eisenbahn eng mit ihr verbunden.现在,我们开始为扩大网络而努力,因为我们现在还没有这样做。Sie sind angewiesen auf die(第14条)3 GG)verfassungsrechtlich gebilligte Möglichkeit,die Rechtsordnung im Wege der Enteignung ausnahmsweise zurchbrechen,wenn die enteignungserheblichen Vorhaben dem“Wohle der Allgemeinheit”dienen. Die privatrechtsförmige Eisenbahn nach dem Rechtsregimewechsel ist aber anders als einst die Deutsche Bundesbahn von vornhere keinem Gemeinputschaftlichkeitsauftrag unterstelt,sondern ein Wirtschaftsunternehmen,das auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. Unter welchen Voraussetzungen dennoch zugunsten der privaten Bahn enteignet und damit der systemimmanente Widerspruch zwischen Förderung eines wichtigen infrastrukturellen Vorhabens auf der einen und Gleichbehandlung der Privatrechtssubjekte im Wettbewerb auf der anderen Seite gelöst韦尔登kann,ist Gegenstand der Arbeit.
英文摘要
Wegen des Landbedarfs, wie er für eine flächenbezogene Unternehmung wie die Bahn typisch ist, wird das Rechtsinstitut der Enteignung seit der Entwicklung der Eisenbahn eng mit ihr verbunden. Und noch heute stellt die Enteignung für expansionswillige Netzgesellschaften eine existenznotwendige Voraussetzung dar. Sie sind angewiesen auf die (in Art. 14 Abs. 3 GG) verfassungsrechtlich gebilligte Möglichkeit, die Rechtsordnung im Wege der Enteignung ausnahmsweise zu durchbrechen, wenn die enteignungserheblichen Vorhaben dem "Wohle der Allgemeinheit" dienen. Die privatrechtsförmige Eisenbahn nach dem Rechtsregimewechsel ist aber anders als einst die Deutsche Bundesbahn von vornherein keinem Gemeinwirtschaftlichkeitsauftrag unterstellt, sondern ein Wirtschaftsunternehmen, das auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist. Unter welchen Voraussetzungen dennoch zugunsten der privaten Bahn enteignet und damit der systemimmanente Widerspruch zwischen Förderung eines wichtigen infrastrukturellen Vorhabens auf der einen und Gleichbehandlung der Privatrechtssubjekte im Wettbewerb auf der anderen Seite gelöst werden kann, ist Gegenstand der Arbeit.
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