Täterschaft in Europa. Ein Diskussionsvorschlag für ein europäisches Tätermodell auf der Basis einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Beteiligungssysteme Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Österreichs
Täterschaft in Europa. Ein Diskussionsvorschlag für ein europäisches Tätermodell auf der Basis einer rechtsvergleichenden Untersuchung der Beteiligungssysteme Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Österreichs
批准号:
194834454
负责人:
Professorin Dr. Bettina Weißer
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2011
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2010-12-31 至 2011-12-31
中文摘要
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英文摘要
Die Schrift setzt sich mit der Frage auseinander, wer bei Verwirklichung einer Straftat im Zusammenwirken mehrerer Beteiligter als Täter anzusehen ist. Diese Frage lässt sich nur dann unproblematisch beantworten, wenn ein Einzeltäter am Werk war. In aller Regel wirken aber bei der Verwirklichung von Straftaten mehrere Beteiligte zusammen: etwa der Initiator, der Berater, der Unterstützer, der steuernde Bandenchef, oder der über die wahre Bedeutung seines Verhaltens irrende Ausführende. Erkenntnisziel der Arbeit ist die Entwicklung eines Tätermodells, das als Diskussionsvorschlag für ein europäisches Beteiligungsmodell dienen kann. Ein solches europäisches Beteiligungsmodell ist in einem - auch Im Hinblick auf eine gemeinschaftliche Strafverfolgung - zusammen wachsenden Europa von hohem wissenschaftlichem Interesse. Die Arbeit liefert zunächst einen Gesamtüberblick für die Beteiligungssysteme Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Österreichs. Dann werden die jeweiligen Regelungen sowie ihre Anwendung durch die Rechtsprechung wie auch die Diskussion innerhalb der nationalen Rechtslehren zur Strafbarkeit des Handelns mit einem anderen (Mittäterschaft) und des Handelns durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) eingehend analysiert. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einheitstäterschaftlichen und differenzierenden Systemen werden untersucht. Nach einem rechtsvergleichenden Querschnitt schließt die Arbeit mit einem Vorschlag für ein neuartiges normatives Tätermodell, das auf dem Fundament der aus dem Rechtsvergleich erlangten Erkenntnisse steht.
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