Analyse, Strukturierung und Systematisieriung der cessio legis und zugleich auch der Rückgriffsordnung anhand der §§ 774 BGB, 1607 BGB, 6 EFZG, 116 SGB X sowie 67 VVG
Analyse, Strukturierung und Systematisieriung der cessio legis und zugleich auch der Rückgriffsordnung anhand der §§ 774 BGB, 1607 BGB, 6 EFZG, 116 SGB X sowie 67 VVG
批准号:
27543377
负责人:
Privatdozentin Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2006
资助国家:
德国
项目状态:
未结题
起止时间:
2005-12-31 至 --
中文摘要
在meiner Habilitationsschrift habe ich schwerpunktmäßig die b<s:1> rgerlich-rechtlichen Legalzessionen der§§774和1607 Abs. 2 BGB中,die privatversicherungsrechlichen cessio legis des§67 VVG sowie§116 SGB X和§6 EFZG im Sozialversicherungs- und Entgeltfortzahlungsrecht behandelt。[3][1][1][1][1][1][1][1][1][1][2]。[2] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1] [1]在此之前,我曾说过:“我认为我有能力做到这一点”,“我有能力做到这一点”,“我有能力做到这一点”。我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:我的意思是:(1)分析德国的法律问题,德国的法律问题,德国的法律问题,德国的法律问题,德国的法律问题,德国的法律问题,德国的法律问题,德国的法律问题。1 .在德国,Legalzessionsregelungen mitihren zum Teil weitreichenden unschiderlichen在德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国,德国。[2][1][1][1][1][3]。
英文摘要
In meiner Habilitationsschrift habe ich schwerpunktmäßig die bürgerlich-rechtlichen Legalzessionen der §§ 774 und 1607 Abs. 2 BGB, die privatversicherungsrechtliche cessio legis des § 67 VVG sowie § 116 SGB X und § 6 EFZG im Sozialversicherungs- und Entgeltfortzahlungsrecht behandelt. Anhand der Analyse dieser Vorschriften bin ich dem Eindruck der fehlenden Struktur und Systematik des Le-galzessionsregresses bzw. dem Anschein der gesetzgeberischen Willkür und Beliebigkeit im Hinblick auf die Anordnung von cessiones legis (etwa wegen unterschiedlicher Regelungszusammenhänge oder divergierender gesetzlicher Ausgestaltung) nachgegangen. Mit meiner Arbeit habe ich das Ziel verfolgt, einen Beitrag zur Strukturierung und Systematisierung der cessio legis und zugleich auch der Rückgriffsordnung zu liefern. Meine Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Legalzessionsre-gelungen und der Legalzessionsregress auf einheitliche Wertungen und Prinzipien zurückführen lassen. Die Analyse der im Wege einer cessio legis geregelten Dreieckskonstellationen und der den Legalzessionsregress auslösenden Drittleistungen hat erwiesen, dass der Anordnung der cessiones legis typisierte, im Kern stets identische Problemlagen zugrunde liegen. Obschon die konkreten ge-setzlichen Legalzessionsregelungen mit ihren zum Teil weitreichenden unterschiedlichen inhaltlichen Ausgestaltungen dies nicht vermuten lassen, sind alle Legalzessionsanordnungen auch in ihrer geset-zeskonkreten Ausgestaltung auf einen einheitlichen, in dogmatischer Hinsicht unerlässlichen, aber beschränkten Grundbestand an Regelungen zurückzuführen. Insoweit kann von einem Modell der cessio legis gesprochen werden.
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