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Analyse, Strukturierung und Systematisieriung der cessio legis und zugleich auch der Rückgriffsordnung anhand der §§ 774 BGB, 1607 BGB, 6 EFZG, 116 SGB X sowie 67 VVG

Analyse, Strukturierung und Systematisieriung der cessio legis und zugleich auch der Rückgriffsordnung anhand der §§ 774 BGB, 1607 BGB, 6 EFZG, 116 SGB X sowie 67 VVG
对转让法律以及基于第 774 BGB、1607 BGB、6 EFZG、116 SGB X 和 67 VVG 条的追索权系统进行分析、构建和系统化
批准号:
27543377
负责人:
Privatdozentin Dr. Katharina von Koppenfels-Spies
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2006
资助国家:
德国
项目状态:
未结题
起止时间:
2005-12-31 至 --

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
在Meiner Habilitationsschrgerlich-rechtlichen Legalzessionen der§§774 and 1607 Abs.2 bgb,de Private atversversicherungsrechtliche cessio Legis des§67 VVG Sowie§116 SGB X and§6 EFZG im Sozialversicherungs-and Entgltfortfortzahrungsrecht dehandelt.并分析了经济结构和系统结构的回归关系。从结构和系统的角度分析了两种结构的关系。他说:“这是一件很重要的事情,我不知道怎么做。从法律到法律,从法律到法律的回归都是合法的。这是一个典型的法律问题,也是一个典型的法律问题。从法律的角度来看,所有的法律都是从一个教条主义者那里得到的,而不是从一个教条主义者那里得到的。在这一点上,我们将继续努力。
英文摘要
In meiner Habilitationsschrift habe ich schwerpunktmäßig die bürgerlich-rechtlichen Legalzessionen der §§ 774 und 1607 Abs. 2 BGB, die privatversicherungsrechtliche cessio legis des § 67 VVG sowie § 116 SGB X und § 6 EFZG im Sozialversicherungs- und Entgeltfortzahlungsrecht behandelt. Anhand der Analyse dieser Vorschriften bin ich dem Eindruck der fehlenden Struktur und Systematik des Le-galzessionsregresses bzw. dem Anschein der gesetzgeberischen Willkür und Beliebigkeit im Hinblick auf die Anordnung von cessiones legis (etwa wegen unterschiedlicher Regelungszusammenhänge oder divergierender gesetzlicher Ausgestaltung) nachgegangen. Mit meiner Arbeit habe ich das Ziel verfolgt, einen Beitrag zur Strukturierung und Systematisierung der cessio legis und zugleich auch der Rückgriffsordnung zu liefern. Meine Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Legalzessionsre-gelungen und der Legalzessionsregress auf einheitliche Wertungen und Prinzipien zurückführen lassen. Die Analyse der im Wege einer cessio legis geregelten Dreieckskonstellationen und der den Legalzessionsregress auslösenden Drittleistungen hat erwiesen, dass der Anordnung der cessiones legis typisierte, im Kern stets identische Problemlagen zugrunde liegen. Obschon die konkreten ge-setzlichen Legalzessionsregelungen mit ihren zum Teil weitreichenden unterschiedlichen inhaltlichen Ausgestaltungen dies nicht vermuten lassen, sind alle Legalzessionsanordnungen auch in ihrer geset-zeskonkreten Ausgestaltung auf einen einheitlichen, in dogmatischer Hinsicht unerlässlichen, aber beschränkten Grundbestand an Regelungen zurückzuführen. Insoweit kann von einem Modell der cessio legis gesprochen werden.
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