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Die Entdeckung des Common Law im 18. Jh. durch die Vertreter des Ius germanicum - Zur Instrumentalisierung des englischen Rechts in der deutschen Germanistik.

Die Entdeckung des Common Law im 18. Jh. durch die Vertreter des Ius germanicum - Zur Instrumentalisierung des englischen Rechts in der deutschen Germanistik.
德国法代表在 18 世纪发现普通法 - 论英国法在德国德国研究中的工具化。
批准号:
73581585
负责人:
Professor Dr. Filippo Ranieri (†)
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2008
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2007-12-31 至 2012-12-31

项目摘要

项目成果

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Im Vordergrund des Projekts steht die Frage, ab wann und unter welchen kulturellen und wissenschaftshistorischen Rahmenbedingungen die kontinentalen Vertreter des Civil law Interesse für das englische Common law gezeigt haben. Beleuchtet werden sollen insoweit die Wege der »kontinentalen Entdeckung« des englischen Rechts, und hier insbesondere die Arbeitshypothese, dass gerade die deutschen Professoren des »lus germanicum« und die Vertreter der frühen deutschen Germanistik Ende des 18. Jahrhunderts diejenigen waren, die erstmals auf dem Kontinent ein systematisches Interesse für das damalige englische Common law zeigten. Hauptschwerpunkt des Projekts sind insbesondere die frühen Übersetzungen der »Commentaries on the Laws of England« von William Blackstone, insbesondere die deutsche, von Nicolaus Falck eingeleitete Übersetzung dieses Werks (1821- 1822). Die Analyse dieser Übersetzung und die Offenlegung ihrer kulturellen und wissenschaftshistorischen Hintergründe kann ein vergessenes Kapitel der Beziehungen der deutschen Germanistik und insoweit der deutschen Rechtswissenschaft zum englischen Common law beleuchten.
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