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Bereicherung durch Eingriff. Das Konzept des Zuweisungsgehalts im Spannungsfeld von Ausschließlichkeitsrecht und Wettbewerbsfreiheit

Bereicherung durch Eingriff. Das Konzept des Zuweisungsgehalts im Spannungsfeld von Ausschließlichkeitsrecht und Wettbewerbsfreiheit
通过干预丰富。
批准号:
5288240
负责人:
Dr. Reinhard Ellger
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
第812条第1款第2项规定了劳动条件。备选BGB gewidmet。Dabei geht es um die Herausgabe von Vermögensvorteilen,die der Bereicherungsschulgestrechtsgrundlos durch Eingriff in die geschützte Rechtsbrüre des Bereicherungsgläubigers erlangt hat.在Rspr下面。und Lit. entwickelten alternativen Lösungsansätzen entscheidet sich die Studie dafür,den Zuweisungsgehalt absoluter subjektiver(Vermögens-)Recht als Absolutzungskriterium für den Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion zugrunde zu legen(Kap.(一)。在经济学的分析中,产权理论的功能在于解释产权的概念,即在产权转让之后,如果不通过韦尔登转让来转让资源,那么,一旦一个当事人转让资源,那么,就可以通过产权转让的方式来转让资源。II)。经济学分析的认识论韦尔登在法的教条主义的范畴中起着重要的作用,并为当代社会的利益冲突提供了理论依据。III)。Darauf aufbauend韦尔登die in Betracht kommenden Rechtspositionen daraufhin durchgearbeitet,ob sie über einen Zuweisungsgehalt in diesem Sinne verfügen und wie - unter Beachtung der Funktionsbedingungen des Wettbewerbs - dessen Grenzen zu bestimmen sind(Kap.四至六)。Schließlich untersucht die den Anspruchsinhalt der Eingriffskodiktion.
英文摘要
Die Arbeit ist der Eingriffskondiktion nach § 812 I 1,2. Alt.BGB gewidmet. Dabei geht es um die Herausgabe von Vermögensvorteilen, die der Bereicherungsschuldner rechtsgrundlos durch Eingriff in die geschützte Rechtssphäre des Bereicherungsgläubigers erlangt hat. Unter den von Rspr. und Lit. entwickelten alternativen Lösungsansätzen entscheidet sich die Studie dafür, den Zuweisungsgehalt absoluter subjektiver (Vermögens-) Recht als Abgrenzungskriterium für den Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion zugrunde zu legen (Kap. I). In dem daran anschließenden ökonomischen Teil wird unter Heranziehung der Property Rights-Theorie die Funktion der Eingriffskondiktion als Auffangordnung hinter der Vertragsordnung herausgearbeitet, die dann zum Einsatz kommt, wenn exklusiv zugeordnete Ressourcen nicht durch Vertrag transferiert werden, sondern dadurch, daß die eine Partei die Ressource ohne Zustimmung der anderen usurpiert (Kap. II). Die Erkenntnisse der ökonomischen Analyse werden in den Bereich der Rechtsdogmatik übertragen und für die Konturierung des Konzepts des Zuweisungsgehalts genutzt (Kap. III). Darauf aufbauend werden die in Betracht kommenden Rechtspositionen daraufhin durchgearbeitet, ob sie über einen Zuweisungsgehalt in diesem Sinne verfügen und wie - unter Beachtung der Funktionsbedingungen des Wettbewerbs - dessen Grenzen zu bestimmen sind (Kap. IV-VI). Schließlich untersucht die Studie den Anspruchsinhalt der Eingriffskodiktion.
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