Strafe und Strafgesetzgebung im demokratischen Verfassungsstaat.Der Einfluss des grundgesetzlichen Demokratieprinzips auf Straftheorie und Strafgesetzgebung am Beispiel ausgewählter Staatsschutzdelikte.
Strafe und Strafgesetzgebung im demokratischen Verfassungsstaat.Der Einfluss des grundgesetzlichen Demokratieprinzips auf Straftheorie und Strafgesetzgebung am Beispiel ausgewählter Staatsschutzdelikte.
批准号:
328228794
负责人:
Marei Verena Wilfert
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2016
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2015-12-31 至 2016-12-31
中文摘要
民主与民主的关系在德意志联邦共和国的民主理论和民主理论中得到了体现。一位名叫弗拉根的人说,他是一名民主人士,也是一名年轻的商人。我们的工作人员是L,这是一件很重要的事情,因为这是一件很重要的事情,因为它是一件很重要的事情。苏丹人死在了他们的生活中,他们的生活并不是这样的。这是一种积极的、积极的民主政治理论。这是一件很重要的事情,但我不能接受。死在《正义之国》的理论将是错误的,也是最大的。这是一条合法的道路,这条小巷是一条合法的小巷,而这条小巷的另一条小巷是Verfassung ergeben Können。在Einem Zweiten teil中,Diese verfassungsrechtlichen grenzen是weiteren verlaf erläurt,而gewonnenen erkenntnisse auf auf augewählte Bereiche der Staatsschutzdelikteübertragen。从历史的角度来看,这是一个非常重要的问题,因为这是一个非常重要的系统。
英文摘要
Einfluss des grundgesetzlichen Demokratieprinzips auf Straftheorie und Strafgesetzgebung am Beispiel ausgewählter Staatsschutzdelikte.¿ Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Fragen nach dem Grund der Strafe und nach dem Inhalt bzw. den Grenzen des Strafbaren in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Beantwortung dieser Fragen, ist auch dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip ausreichend Rechnung zu tragen, was in der strafrechtswissenschaftlichen Diskussion jedoch vielfach nicht der Fall ist. Zur Aufarbeitung dieser Lücke, fasst die vorliegende Arbeit die Besonderheiten des grundgesetzlichen Demokratieprinzips in Abgrenzung zu ausgewählten anderen Demokratieprinzipien zunächst zusammen und zeigt die sich hieraus ergebenen Konsequenzen für das Strafrecht als funktionelles Instrument unter dem Grundgesetz auf. Sodann werden die in der Strafrechtswissenschaft vorherrschenden Straftheorien zum Grund der Strafe auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und insbesondere mit dem demokratischen Prinzip hin untersucht. Dabei wird aufgezeigt, warum alleine die Theorie der positiven Generalprävention verfassungs- und demokratieadäquat ist. Das Bedürfnis den Gesetzgeber beim Erlass von Strafgesetzen Grenzen zu setzen, reicht in der Geschichte weit zurück. Die in der Forschung dominierende Rechtsgutstheorie wird erläutert und kritisch hinterfragt. Die vorliegende Arbeit stellt sich auf den Standpunkt, dass es alleine Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ist über den Einsatz des Mittels Strafrechts zu entscheiden und dass sich Grenzen für ihn alleine aus der Verfassung ergeben können. Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im weiteren Verlauf erläutert In einem zweiten Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf ausgewählte Bereiche der Staatsschutzdelikte übertragen. Zuvor erfolgt ein historischer Rückblick auf den besonders sensiblen Bereich des strafrechtlichen Staatsschutzes und eine Einordnung in das bestehende Verfassungs- und Strafrechtssystem.
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