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Strafe und Strafgesetzgebung im demokratischen Verfassungsstaat.Der Einfluss des grundgesetzlichen Demokratieprinzips auf Straftheorie und Strafgesetzgebung am Beispiel ausgewählter Staatsschutzdelikte.

Strafe und Strafgesetzgebung im demokratischen Verfassungsstaat.Der Einfluss des grundgesetzlichen Demokratieprinzips auf Straftheorie und Strafgesetzgebung am Beispiel ausgewählter Staatsschutzdelikte.
民主宪政国家的刑罚与刑事立法。以国家安全犯罪为例论民主宪政原则对刑罚理论与刑事立法的影响。
批准号:
328228794
负责人:
Marei Verena Wilfert
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2016
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2015-12-31 至 2016-12-31

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Einfluss des grundgesetzlichen Demokratieprinzips auf Straftheorie und Strafgesetzgebung am Beispiel ausgewählter Staatsschutzdelikte.¿ Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die Fragen nach dem Grund der Strafe und nach dem Inhalt bzw. den Grenzen des Strafbaren in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Beantwortung dieser Fragen, ist auch dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip ausreichend Rechnung zu tragen, was in der strafrechtswissenschaftlichen Diskussion jedoch vielfach nicht der Fall ist. Zur Aufarbeitung dieser Lücke, fasst die vorliegende Arbeit die Besonderheiten des grundgesetzlichen Demokratieprinzips in Abgrenzung zu ausgewählten anderen Demokratieprinzipien zunächst zusammen und zeigt die sich hieraus ergebenen Konsequenzen für das Strafrecht als funktionelles Instrument unter dem Grundgesetz auf. Sodann werden die in der Strafrechtswissenschaft vorherrschenden Straftheorien zum Grund der Strafe auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und insbesondere mit dem demokratischen Prinzip hin untersucht. Dabei wird aufgezeigt, warum alleine die Theorie der positiven Generalprävention verfassungs- und demokratieadäquat ist. Das Bedürfnis den Gesetzgeber beim Erlass von Strafgesetzen Grenzen zu setzen, reicht in der Geschichte weit zurück. Die in der Forschung dominierende Rechtsgutstheorie wird erläutert und kritisch hinterfragt. Die vorliegende Arbeit stellt sich auf den Standpunkt, dass es alleine Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ist über den Einsatz des Mittels Strafrechts zu entscheiden und dass sich Grenzen für ihn alleine aus der Verfassung ergeben können. Diese verfassungsrechtlichen Grenzen werden im weiteren Verlauf erläutert In einem zweiten Teil werden die gewonnenen Erkenntnisse auf ausgewählte Bereiche der Staatsschutzdelikte übertragen. Zuvor erfolgt ein historischer Rückblick auf den besonders sensiblen Bereich des strafrechtlichen Staatsschutzes und eine Einordnung in das bestehende Verfassungs- und Strafrechtssystem.
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