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Zufall und KontrolleEine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnungslehre

Zufall und KontrolleEine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnungslehre
机会与控制道德哲学和刑法归因的基础研究
批准号:
400873055
负责人:
Professor Dr. Boris Burghardt
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2017
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2016-12-31 至 2018-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
道德哲学的讨论和道德运气的讨论。这是一个很重要的问题,因为它不是最好的,也不是最好的。这是一段很长的时间,也是一段很长的路要走。这句话的意思是:这是一种普遍存在的现象,也是一种普遍存在的现象。世界上最大的规模和最大的规模,也是世界上最大的道德规范和最重要的道德规范。这是一件很重要的事情,我不知道该怎么做。我现在正在为舒尔德的道德建设做准备,从德国到德国,再也不会出现这样的情况。我们不会因此而产生过敏反应,也不会因此而改变道德的维度。从现在开始,我们将继续努力,努力实现这一目标。在这一点上,我们将为您提供更好的服务,更好地满足客户的需求。接受L的建议后,我们就可以从这一天开始了,我们将继续努力,更好地实现这一目标。这句话的意思是:“这是一件很重要的事情,因为它是一件很重要的事情。”这就是我们所不能接受的。苏黎世的财富是新的,而苏黎世的财富是最大的。
英文摘要
Die Arbeit greift die moralphilosophische Diskussion um moral luck auf und überträgt sie auf das Strafrecht. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass moralische ebenso wie strafrechtliche Bewertungen eines Verhaltens unvermeidlich von Umständen abhängen, die außerhalb der Kontrolle desjenigen liegen, dessen Verhalten bewertet wird. Es fragt sich, ob diese Bewertungen dennoch gerechtfertigt werden können.Die Untersuchung identifiziert zunächst eine präinstitutionelle Idee von Verdienst als Ursache des Unbehagens an der Zufaltsabhängigkeit unserer Bewertungspraxis: Es gibt die subjektive Erwartung, dass bestimmte Bewertungen dem individuellen Verdienst des bewerteten Akteurs entsprechen.Auf der Grundlage sprachanalytischer Überlegungen zu dem implizit erhobenenRichtigkeitsanspruch verschiedener Typen von normativen Bewertungen wird sodann erläutert, dass zumindest Aussagen über die moralische oder strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person den individualistischen Richtigkeitsmaßstab des Verdienstes anerkennen. Dieser Umstand gibt Aussagen über die Verantwortlichkeit eine besondere Dimension der Rechtfertigung im Vergleich zu anderen Arten moralischer und rechtlicher Bewertung: Mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wird zugleich eine Nachteilszufügung als intrinsisch angemessene Reaktion begründet.Die Zurechnung von Verantwortlichkeit erweist sich somit als eine spezifische Form des Framing der Frage nach der Rechtfertigung einer Nachteilszufügung. Sie erschwert insbesondere die Berücksichtigung extrinsischer Gesichtspunkte, die gegen die Zufügung eines Nachteils sprechen können. Im Zentrum dieses Framing-Effekts steht der Begriff der Schuld, der für die Rechtfertigung ausschließlich auf den Akteur verweist.Die Untersuchung zeigt allerdings, dass sich diese rechtfertigende Dimension der Zurechnung moralischer oder strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht begründen lässt. Der Akteur verfügt nur über eine unzureichende Kontrolle über die Umstände, welche ,die Zurechnung begründen. Insbesondere reicht die Kontrolle des Handelnden über sein willensbedingtes Verhalten nicht, um die intrinsische Angemessenheit der Nachteilszufügung zu begründen. Rechtfertigen lässt sich lediglich eine schwächere Form der Angemessenheit einer Nachteilszufügung mit Blick auf extrinsische Gesichtspunkte.Am Ende der Untersuchung steht somit das Ergebnis, dass unsere Praxis der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit einen Richtigkeitsanspruch erhebt, den sie weder einlösen kann, noch einlösen will. Um Anspruch und Praxis wieder in Einklang zu bringen und damit die Integrität des Strafrechts wiederherzustellen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich die Zurechnungspraxis vollzieht. Zu verzichten ist insbesondere auf den Begriff der Schuld. Zugleich bedarf es einer Neubestimmung des Richtigkeitsanspruchs, dem die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit genügen soll.
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