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Zufall und KontrolleEine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnungslehre

Zufall und KontrolleEine Untersuchung zu den Grundlagen der moralphilosophischen und strafrechtlichen Zurechnungslehre
机会与控制道德哲学和刑法归因的基础研究
批准号:
400873055
负责人:
Professor Dr. Boris Burghardt
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2017
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2016-12-31 至 2018-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
这种劳动使道德上的不道德行为增加了道德上的运气,并使其增加了斯特拉弗赖特。在道德上,人们对环境有一种无限制的行为,这种行为是对环境的控制,而这种控制是对环境的控制。Es fragt sich,ob diese Bewertungen dennoch gerechtfertigt韦尔登können.Die Untersuchung identifiziert zunächst eine präinstitutionelle Idee von Verdienst als Ursache des Unbehagens an der Zufaltsabhängigkeit unserer Bewertungspraxis:这是主观的判断,dass bestimmte Bewertungen dem individuellen Verdienst des bewerteten Akteurs entsprechen.Auf der Grundlage sprachanalytischer Überlegungen zu dem implicit erhobenenRichtigkeitsanspruch verschiedener Typen von normativen Bewertungen wird因此,我们必须承认,道德或行为自由是一种个人主义的自由。本文认为,在对艺术的道德教化和行为规范的研究中,语言文字有一个最基本的法证维度:语言文字的阐释将使一个文本的内在反应得以展开,语言文字的阐释将成为一种特定的文本法证框架形式。Sie erschwert insbesondere die Berücksichtigung exinsischer Gesichtspunkte,die gegen die Zufügung eines Nachteils sprechen können. In Zentrum dieses Framing-Effekts steht der Begriff der Schuld,der für die Rechtfertigung ausschließlich auf den Akteur verweist.Die Untersuchung zeigt allordings,dass sich diese rechtfertigende Dimension der Zurechnung moralischer oder strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht begründen lässt. Der Akteur verfügt努尔über eine unzureichende Kontrolle über die Umstände,welche,die Zurechnung begründen.由于贸易控制并不意味着公平,因此,内部的Nachteilszufügung监督机制也不起作用。Rechtfertigen lässt sich lediglich eine schwächere Form der Angemesseneiner Nachteilszufügung mit Blick auf extrinsische Gesichtspunkte.Am Ende der Untersuchung steht somit das Ergebnis,dass unsere Praxis der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit einen Richtigkeitsansprubt erhebt,den weder einlösen kann,noch einlösen will.在一个新的时代,我们的宣传和实践将带来并破坏Strafrechts的完整性,因为它是形式和概念的一个补充,在这种情况下,Zurechnungspraxis vollzieht。这是一个非常复杂的问题. Zugleich bedarf es einer Neubestimmung des Richtigkeitsanspruchs,dem die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit genügen soll.
英文摘要
Die Arbeit greift die moralphilosophische Diskussion um moral luck auf und überträgt sie auf das Strafrecht. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass moralische ebenso wie strafrechtliche Bewertungen eines Verhaltens unvermeidlich von Umständen abhängen, die außerhalb der Kontrolle desjenigen liegen, dessen Verhalten bewertet wird. Es fragt sich, ob diese Bewertungen dennoch gerechtfertigt werden können.Die Untersuchung identifiziert zunächst eine präinstitutionelle Idee von Verdienst als Ursache des Unbehagens an der Zufaltsabhängigkeit unserer Bewertungspraxis: Es gibt die subjektive Erwartung, dass bestimmte Bewertungen dem individuellen Verdienst des bewerteten Akteurs entsprechen.Auf der Grundlage sprachanalytischer Überlegungen zu dem implizit erhobenenRichtigkeitsanspruch verschiedener Typen von normativen Bewertungen wird sodann erläutert, dass zumindest Aussagen über die moralische oder strafrechtliche Verantwortlichkeit einer Person den individualistischen Richtigkeitsmaßstab des Verdienstes anerkennen. Dieser Umstand gibt Aussagen über die Verantwortlichkeit eine besondere Dimension der Rechtfertigung im Vergleich zu anderen Arten moralischer und rechtlicher Bewertung: Mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wird zugleich eine Nachteilszufügung als intrinsisch angemessene Reaktion begründet.Die Zurechnung von Verantwortlichkeit erweist sich somit als eine spezifische Form des Framing der Frage nach der Rechtfertigung einer Nachteilszufügung. Sie erschwert insbesondere die Berücksichtigung extrinsischer Gesichtspunkte, die gegen die Zufügung eines Nachteils sprechen können. Im Zentrum dieses Framing-Effekts steht der Begriff der Schuld, der für die Rechtfertigung ausschließlich auf den Akteur verweist.Die Untersuchung zeigt allerdings, dass sich diese rechtfertigende Dimension der Zurechnung moralischer oder strafrechtlicher Verantwortlichkeit nicht begründen lässt. Der Akteur verfügt nur über eine unzureichende Kontrolle über die Umstände, welche ,die Zurechnung begründen. Insbesondere reicht die Kontrolle des Handelnden über sein willensbedingtes Verhalten nicht, um die intrinsische Angemessenheit der Nachteilszufügung zu begründen. Rechtfertigen lässt sich lediglich eine schwächere Form der Angemessenheit einer Nachteilszufügung mit Blick auf extrinsische Gesichtspunkte.Am Ende der Untersuchung steht somit das Ergebnis, dass unsere Praxis der Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit einen Richtigkeitsanspruch erhebt, den sie weder einlösen kann, noch einlösen will. Um Anspruch und Praxis wieder in Einklang zu bringen und damit die Integrität des Strafrechts wiederherzustellen, bedarf es einer Anpassung der Formen und Begriffe, in denen sich die Zurechnungspraxis vollzieht. Zu verzichten ist insbesondere auf den Begriff der Schuld. Zugleich bedarf es einer Neubestimmung des Richtigkeitsanspruchs, dem die Zurechnung strafrechtlicher Verantwortlichkeit genügen soll.
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