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Naturrechtliches und geschichtliches Denken in der deutschen Rechts- und Staatstheorie der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Naturrechtliches und geschichtliches Denken in der deutschen Rechts- und Staatstheorie der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
19世纪上半叶德国法律和政治理论中的自然法和历史思维
批准号:
51523688
负责人:
Dr. Jens Eisfeld
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2007
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2006-12-31 至 2010-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
[19]德国自然科学与历史研究与发展研究[d] . Hälfte [d]。Jahrhunderts and hand der Rechts- and statestheory。disese disch, die sich in der forschungsliterature bisher vorwiegend punktuwell thematisiert findet, soll einterseits hinsichtlich der unschiedlichen begrgrndungsmster und rechtfertigsstrateen, anderseits anhand konkreter Streitpunkte analysiert werden。1 . Die Untersuchung der begrigeringsebene ermöglicht es, polittische Gegensätze nicht nur auchchtphilosophiche Unterschiede, sonderh auf miteitander konkurrierende erkenhnistheortische Grundpositionen zurckzuf<e:1> hren, mit denen konkrete rechtphilosophische Forderungen gerechtfertigt werden。举例说明:<s:1>国家行政管理委员会、<s:1>国家行政管理委员会、<s:2>国家行政管理委员会、<s:2>国家行政管理委员会、Verhältnis国家行政管理委员会和社会行政管理委员会、<s:2>国家行政管理委员会和Rechtsfähigkeit国家行政管理委员会。Methodisch kn<s:1> pft das Vorhaben and die Grundsätze der sog。”“新思想”,“新思想”,“新思想”,“新思想”,“新思想”,“新思想”,“新思想”政治界的政治哲学和政治界的历史哲学,政治界的政治哲学和政治界的政治哲学,政治界的政治哲学和政治界的政治哲学。
英文摘要
Das Forschungsprojekt untersucht die Auseinandersetzung zwischen naturrechtlichem und historischem Denken in Deutschland in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts anhand der Rechts- und Staatstheorie. Diese Diskussion, die sich in der Forschungsliteratur bisher vorwiegend punktuell thematisiert findet, soll einerseits hinsichtlich der unterschiedlichen Begründungsmuster und Rechtfertigungsstrategien, andererseits anhand konkreter Streitpunkte analysiert werden. Die Untersuchung der Begründungsebene ermöglicht es, politische Gegensätze nicht nur auf rechtsphilosophische Unterschiede, sondern auch auf miteinander konkurrierende erkenntnistheoretische Grundpositionen zurückzuführen, mit denen konkrete rechtsphilosophische Forderungen gerechtfertigt werden. Exemplifiziert werden soll dies anhand der unterschiedlichen Auffassungen über den Staatszweck, über die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht, über das Verhältnis von Staat und Gesellschaft und über die Lehre von der Rechtsfähigkeit des Staates. Methodisch knüpft das Vorhaben an die Grundsätze der sog. „Neuen Ideengeschichte“ an, indem diese Auseinandersetzung auf breiter Quellenbasis verfolgt und kontextualisiert wird. Leitfrage ist der politische Unterschied zwischen naturrechtlichem und historischem Denken, der sich paradigmatisch in dem Streit um das Ob und Wie der bewussten Gestaltbarkeit der staatlich-politischen Ordnung zeigt.
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