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Veränderungen im öffentlichen Auftragswesen durch europäisches und internationales Recht

Veränderungen im öffentlichen Auftragswesen durch europäisches und internationales Recht
通过欧洲和国际法改变公共采购
批准号:
5278948
负责人:
Professor Dr. Kay Hailbronner
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2004-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Das vorgeschlagene Forschungsprojekt will untersuchen,zu welchen konkreten Veränderungen in der Verwaltungspraxis die Verrechtlichung des öffentlichen Auftragswesens führt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind.在此之前,必须确保韦尔登的有效性,否则,司法程序的公正性将进一步受到限制,并在必要时对司法程序进行审查。因此,我们也可以通过国家、欧洲或国际法(欧洲电子交易市场自由化)对电子交易的规则进行调整,以确保电子交易的安全性或安全性。然而,如果说,通过政府间的合作来实现物质上的共同利益,就像通过内部国家立法机构的立法程序来实现内部国家的共同利益一样,那么共同利益并不是一种共同利益。在这一过程中,国际社会对WTO的承诺也将被视为一种错误的承诺,并将使欧盟国家的立场变得更加明确,这是对市场自由的一种估计。此外,这一承诺也将被视为一种私人的承诺,它将被视为韦尔登的承诺,并将成为对公平贸易的最高承诺的阻碍。Schließlich soll eine übergreiftous Perspektive angestrebt韦尔登. Dabei geht es um die Frage,wie durch during eine international behaviorkte Verrechtlichung des Vergabewesens der Vertschafts- und haushaltspolitische Spielraum der nationalstaatlichen Verwaltungen vergregt wird.War früher Förderung nationaler Unternehmen ein zulässiger Gemeinwohlaspekt,der eine Vergabeentscheidung legitimieren konnte,so scheint dies nun梅尔zu gelten. Statt dessen nummehr eine Art“globales”Gemeinwohl legitimierend für Vergabeentscheidungen.
英文摘要
Das vorgeschlagene Forschungsprojekt will untersuchen, zu welchen konkreten Veränderungen in der Verwaltungspraxis die Verrechtlichung des öffentlichen Auftragswesens führt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Hierbei soll insbesondere ermittelt werden, ob die Einführung eines justizförmigen Rechtsschutzes noch mit der Notwendigkeit einer schnellen und unbürokratischen Auftragsvergabe und der Möglichkeit der Verwaltung zu privatautonomen Verhaltensweisen in Einklang zu bringen ist. Gegenstand der Untersuchung soll darüber hinaus auch sein, ob sich über die Regelungen der Vergaberichtlinien hinaus aus nationalem, europäischem oder internationalem Recht (Marktfreiheit des EG-Vertrages) noch weitergehende Ansprüche der Bieter auf Vertragsschluß oder Schadensersatz ableiten lassen. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass der Vollzug des materiellen Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten ebenso wie seine prozessuale Durchsetzung von den innerstaatlichen Gerichten nach Maßgabe des innerstaatlichen Verfahrens- und Prozeßrechts erfolgt, soweit das Gemeinschaftsrecht keine gemeinsamen Vorschriften enthält. Schließlich wird in diesem Zusammenhang auch die Wirkung der internationalen Abkommen der WTO zu berücksichtigen sein und inwieweit dadurch Anbieter aus Nicht-EU-Staaten eine vergleichbare Position, einschließlich eines bestimmten Genusses der Marktfreiheiten erhalten.Auch die Notwendigkeit einer Einbeziehung privater Unternehmen in den Bereich öffentlicher Auftragsvergabe soll hinterfragt werden, insbesondere im Hinblick auf die hiermit verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit. Schließlich soll eine übergreifende Perspektive angestrebt werden. Dabei geht es um die Frage, wie durch eine international bewirkte Verrechtlichung des Vergabewesens der wirtschafts- und haushaltspolitische Spielraum der nationalstaatlichen Verwaltungen verengt wird.War früher Förderung nationaler Unternehmen ein zulässiger Gemeinwohlaspekt, der eine Vergabeentscheidung legitimieren konnte, so scheint dies nun nicht mehr zu gelten. Statt dessen wirkt nunmehr eine Art "globales" Gemeinwohl legitimierend für Vergabeentscheidungen.
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