Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?
Kann die Einübung in Normanerkennung die Strafrechtsdogmatik leiten?
批准号:
5430213
负责人:
Professor Dr. Hendrik Schneider
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2004
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2003-12-31 至 2004-12-31
中文摘要
《刑法》是一部最有价值的刑法教条和刑法学著作,但《刑法》中关于人的智慧和社会大众的道德规范并不多见。在知识分子的怀疑中,罪犯的鼻子被认为是错误的。统计学预测方法,犯罪学中最重要的方法论,并不适用于所有的健康法。因此,实践是直觉的,而实践的教条则是对未来发展的最后要素的检验。Umgekehrt wird einer kriminologischenPrognosemethode,die wegen ihrer Eignung für individuelle,aktuelle and interventionsbezogene Prognosen in dassanktionenrechtliche Anforderungsprofil passen würde,dieerfahrungswissenschaftliche Anerkennung versagt. Dievorliegende Arbeit möchte dieser Prognosen methode zurerfahrungswissenschaftlichen Anerkennung verhelfen.由汉斯·戈平格创立的蒂宾格-荣格的理想类型分析方法,在这种分析中,将在社会科学家和法学家阿尔弗雷德·舒茨的方法论基础上产生一种新的Rückgriff。从胡塞尔现象学和柏格森哲学的角度对舒尔茨进行了分析,指出了一个研究过程的主体间相互作用的研究领域,即在未来的研究中,对未来的发展趋势进行了分析,因此,在这一点上,我们并没有梅尔多用一种方法来解释这一点。
英文摘要
Die Kriminalprognose ist eine der wichtigsten Schnittstellenzwischen Strafrechtsdogmatik und Kriminologie, weil die Arbeitmit den Normen des strafrechtlichen Sanktionenrechts ohne erfahrungswissenschaftlichesWissen über die Person und die sozialenUmstände des Täters nicht möglich ist. In der wissenschaftlichenDiskussion über die Kriminalprognose herrschtjedoch eine missliche Pattsituation vor. Die statistischenPrognosemethoden, die dem herrschenden Methodenverständnis inder Kriminologie entsprechen, genügen den rechtlichen Anforderungendes Sanktionensrechts nicht. Daher entscheidet diePraxis weitgehend intuitiv, und die Strafrechtsdogmatikversucht die erfahrungswissenschaftlichen Komponenten derPrognose zu umgehen. Umgekehrt wird einer kriminologischenPrognosemethode, die wegen ihrer Eignung für individuelle,aktuelle und interventionsbezogene Prognosen in dassanktionenrechtliche Anforderungsprofil passen würde, dieerfahrungswissenschaftliche Anerkennung versagt. Dievorliegende Arbeit möchte dieser Prognosenmethode zurerfahrungswissenschaftlichen Anerkennung verhelfen. Die vonHans Göppinger aufgrund der Tübinger-Jungtäter Vergleichsuntersuchungentwickelte Methode idealtypisch-vergleichenderEinzelfallanalyse, um die es hier geht, wird hierzudurch einen Rückgriff auf die methodologischen Ausführungen desSozialwissenschaftlers und Juristen Alfred Schütz"rekonstruiert". Die an der Phänomenologie Husserls und derPhilosophie Bergsons geschulte Analyse von Schütz macht esmöglich, die einzelnen Stadien des Forschungsprozesses Göppingerseiner intersubjektiven Überprüfung zugänglich zu machen.Es stellt sich hierbei heraus, dass dieses Prognoseverfahrenden erfahrungswissenschaftlichen Gütekriterien der Zuverlässigkeitund Gültigkeit in geradezu vorbildlicher Weise entspricht,so dass jedenfalls in dieser Hinsicht keine Bedenken mehr gegeneinen Einsatz dieser Methode in der strafrechtlichen Praxisbestehen.
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