Autonomie und tarifliche Rechtsetzung - Die Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitserfordernis des Tarifvertrages
Autonomie und tarifliche Rechtsetzung - Die Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitserfordernis des Tarifvertrages
批准号:
5454443
负责人:
Professor Dr. Oliver Ricken
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2005
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2004-12-31 至 2005-12-31
中文摘要
劳动力市场中的关税优惠是一种形式,如果劳动力市场的关税优惠与劳动力市场的规范性挂钩,那么劳动力市场的关税优惠将被取消。自50年代末以来,联邦劳工法院的法律程序一直处于中立地位,这使得Gewerkschaftssatzung--也包括为劳工提供服务的Wirkung--能够为Wirtschaftsbereiche eine Gewerkschaft Tarifverträge abschließen提供服务。DGB在诉讼程序中的解释权属于两种不同的民事诉讼,DGB在诉讼程序中的解释权属于一种DGB内部的民事诉讼,而“民事诉讼”的解释权也属于劳动者。这是一种关税壁垒,它是由一种关税壁垒组成的。这是不可否认的,所以这是一个错误,因为关税调整没有任何理由。Das Ziel des Vorhabens bestand zunächst darin,einen Nachweis dafür zu liefern,dass das Rechtsinstitut der Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung für den Tarifvertrag restriction.尽管如此,在关税谈判中,双方都认为自己的关税是最低的,但在谈判中,双方都认为自己的关税是最低的,因为他们的关税是最低的,因此他们可以通过关税谈判来确定自己的关税,这是非常重要的。
英文摘要
Trotz der Bedeutung des Tarifvertrages in der Arbeitswelt ist die Frage, welche Tarifpartei für welche Arbeitsverhältnisse mit normativer Wirkung die Arbeitsbedingungen regeln kann, kaum wissenschaftlich untersucht. Seit Ende der 50er Jahre steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf dem Standpunkt, dass die jeweilige Gewerkschaftssatzung - auch mit Wirkung für die Arbeitgeberseite - festlegt, für welche Wirtschaftsbereiche eine Gewerkschaft Tarifverträge abschließen kann. Kommt es bei der Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zweier Gewerkschaften, die dem DGB angehören, zu Streitigkeiten, sind diese durch ein DGB-internes Schiedsverfahren zu lösen, wobei die Entscheidung des "Schiedsgerichts" auch Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber haben soll. Vergegenwärtigt man sich, dass ein Tarifvertrag, der von einer tarifunzuständigen Tarifvertragspartei abgeschlossen wurde, nach st. Rspr. unwirksam ist, so ist es erstaunlich, dass das geltende Tarifvertragsgesetz mit keinem Wort die Tarifzuständigkeit erwähnt. Das Ziel des Vorhabens bestand zunächst darin, einen Nachweis dafür zu liefern, dass das Rechtsinstitut der Tarifzuständigkeit als Wirksamkeitsvoraussetzung für den Tarifvertrag existiert. Alsdann sind die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die Tarifparteien ihre Tarifzuständigkeit bestimmen können, wobei die Vorstellung, dass die Koalitionen autonom und unabhängig von ihrem Mitgliederbestand festlegen können, für welchen Bereich sie die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge gestalten wollen, kritisch zu hinterfragen ist.
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