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Die Ordnung der Welt - Eine Völkerrechtsgeschichte des karolingischen Zeitalters 741-840

Die Ordnung der Welt - Eine Völkerrechtsgeschichte des karolingischen Zeitalters 741-840
世界秩序 - 加洛林时代国际法史 741-840
批准号:
171633864
负责人:
Professor Dr. Heinhard Steiger (†)
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2010
资助国家:
德国
项目状态:
未结题
起止时间:
2009-12-31 至 --
关键词:

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Die Untersuchung widmet sich in维耶Teilen der Klärung der normativen Ordnung der Beziehungen der Ersten drei karolingischen Könige/Kaiser mit anderen Mächten bzw. Herrschern ihrer Zeit in Frieden und Krieg,den Päpsten,oströmischen Kaisern,westeuropäischen Schlichen Königen,nicht-Schlichen Herrschern,sowie den Völkern der angrenzenden slawischen Gebiete. Der erste Teil behandelt die innere Ordnung der genannten Mächte,der zweite die Beziehungen selbst,der dritte die normativen Instrumente und Institute,der vierte die allgemeinen Ordnungsvorstellungen. Die Untersuchung gehrt zur Völkerrechtsgeschichte,geht aber nicht von dem gegenwärtigen staatsbezogenen Völkerrechtsbegriff' aus,der auf diese Zeit wegen der völlig verzuedenen politischherrschaftlichen Ordnungsstrukturen nicht anwendbar ist. Vielmehr wird methodisch offen nach der Normativiät dieser Beziehungen gefragt,wie sie sich aus den Quellen entwickeln lässt..我有一个抽象的概念“Zwischen-Mächte-Normativität”eingesetzt。这一点在宗教、法律、传统上都很重要。这是一个最好的“共生规范”,因为它是由宗教和法律规范组成的。从古代的名字可以看出它的沃登。在德国,有一种理解是,在这个时代规范化的过程中,机器和命令是相互关联的。Zum anderen treten die Besonderheiten und Verzedenheiten gegenüber dem "Völkerrecht”im modernen Verständnis hervor.
英文摘要
Die Untersuchung widmet sich in vier Teilen der Klärung der normativen Ordnung der Beziehungen der ersten drei karolingischen Könige/Kaiser mit anderen Mächten bzw. Herrschern ihrer Zeit in Frieden und Krieg, den Päpsten, oströmischen Kaisern, westeuropäischen christlichen Königen, nicht-christlichen Herrschern, sowie den Völkern der angrenzenden slawischen Gebiete. Der erste Teil behandelt die innere Ordnung der genannten Mächte, der zweite die Beziehungen selbst, der dritte die normativen Instrumente und Institute, der vierte die allgemeinen Ordnungsvorstellungen. Die Untersuchung gehört zur Völkerrechtsgeschichte, geht aber nicht von dem gegenwärtigen staatsbezogenen Völkerrechtsbegriff' aus, der auf diese Zeit wegen der völlig verschiedenen politischherrschaftlichen Ordnungsstrukturen nicht anwendbar ist. Vielmehr wird methodisch offen nach der Normativiät dieser Beziehungen gefragt, wie sie sich aus den Quellen entwickeln lässt.. Ich habe dafür den abstrakten Begriff „Zwischen-Mächte-Normativität“ eingesetzt. Diese gründet in der christlichen Religion, dem Recht, traditionellen Üblichkeiten oder Gewohnheiten. Es besteht eine „symbiotische Normativität“ vor allem von religiöschristlichen und rechtlichen Normen, die z.T. aus der Antike übernommen aber angepasst worden sind. Zum einen wird in der Untersuchung deutlich, dass und wie in dieser Zeit Normativität die Beziehungen der Mächte bestimmt und ordnet. Zum anderen treten die Besonderheiten und Verschiedenheiten gegenüber dem „Völkerrecht“ im modernen Verständnis hervor.
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