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Möglichkeit und Inhalt eines "Notstandsrecht"- Eine grundlegende Untersuchung. Zugleich ein Beitrag zur 'kantischen' Rechtsphilosophie.

Möglichkeit und Inhalt eines "Notstandsrecht"- Eine grundlegende Untersuchung. Zugleich ein Beitrag zur 'kantischen' Rechtsphilosophie.
“紧急法”的可能性和内容 - 一项根本调查。
批准号:
279594622
负责人:
Gunnar Helmers
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2015
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2014-12-31 至 2016-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
每个人都有更好的选择。die Zulässigkeit eines solchen Zugriff auf iner anderen Person zugeordnete Gegenstände, der fr den vom Zugriff Betroffenen volvolkommen external bedingist;也作möglich ist, ohne dass der Betroffene siich den Zugriff (als Notwehr) durch rechtswidriges Verhalten selbst zugezogen oder darin eingeight haben sste。Ziel der Arbeit ist eine prinzipienorientiterte bestimung eines notstandstreets nground, Inhalt和Grenze。死劳动是im ersten菩提树(a) im Hinblick auf死Ableitbarkeit冯Notstandsrechten gegliedert去窝西奇wechselseitig ausschließenden Grundansatzen der praktischen消灭哲学:新一轮empiristisch-materialen拟设——inhaltlich verdeutlicht军队Darstellung der Theorien·冯·托马斯霍布斯和约翰·斯图亚特·密尔——是死Annahme冯weitreichenden Notstandszugriffen unproblematisch moglich;absolute Eingriffsgrenzen können sich hegen hiernach night ergeben。demgegener erscheint die Möglichkeit der Annahme von Notstandsrechten nach dem gegensätzlichen, nicht-materialen Ansatz berhaupt zweifelhaft。康德的哲学研究与哲学分析。因此,康德认为:“在<s:1>理性理性之内”,即“在理性理性之内”,即“在理性理性之内”,即“在理性理性之内”。我是zweiten Teil der Arbeit (B.),我的意思是,我的材料,我的逻辑,我的逻辑,我的逻辑,我的逻辑。〔2〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕〔1〕。〔说明〕〔说明〕人还是人,人还是人,人还是人,人还是人,人还是人,人还是人,人还是人,人还是人?在诺斯坦德大街上有一辆车。Anders verhält es sich hinsichtlich des Zugriffs auf erworbene sachg<e:1> ter: Solche Gegenstände sind nur aus einem urspr<e:1> nglichen (ideellen) Gemeinbesitz zu Sondergebrauchsbefugnissen erwerbbar。【翻译】【翻译】【翻译】【翻译】【翻译】(B.III.)在“政府部门”的“私人部门”的“政府部门”的“政府部门”的“政府部门”的“政府部门”。【译文】在德国,我们的国家在德国,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,我们的国家,Rechtsverhältnisse夜。Die entwickelte Notstandsrechtstheorie and sodann kritisch- production of das geltende Recht and Die diesbezhen glichen Lehren bezogen (B.IV.)。我拉拉曼·冯·埃因兹尔·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特·贝尔斯特(B.V.)。
英文摘要
Die Frage nach einem Notstandsrecht betr. die Zulässigkeit eines solchen Zugriffs auf einer anderen Person zugeordnete Gegenstände, der für den vom Zugriff Betroffenen vollkommen extern bedingt ist; also möglich ist, ohne dass der Betroffene sich den Zugriff (als Notwehr) durch rechtswidriges Verhalten selbst zugezogen oder darin eingewilligt haben müsste. Ziel der Arbeit ist eine prinzipienorientierte Bestimmung eines Notstandsrechts nach Grund, Inhalt und Grenze. Die Arbeit ist im ersten Teil (A.) im Hinblick auf die Ableitbarkeit von Notstandsrechten gegliedert nach den sich wechselseitig ausschließenden Grundansätzen der praktischen Philosophie: Nach dem empiristisch-materialen Ansatz - inhaltlich verdeutlicht durch Darstellung der Theorien von Thomas Hobbes und John Stuart Mill - ist die Annahme von weitreichenden Notstandszugriffen unproblematisch möglich; absolute Eingriffsgrenzen können sich hingegen hiernach nicht ergeben. Demgegenüber erscheint die Möglichkeit der Annahme von Notstandsrechten nach dem gegensätzlichen, nicht-materialen Ansatz überhaupt zweifelhaft. Die Darstellung der Ausarbeitung dieses Ansatzes in den Werken von Immanuel Kant verdeutlicht dies. Allerdings hat Kant - in der Sekundärliteratur weithin übersehen - im Rahmen von Einzelfallbeurteilungen durchaus bejahende Notstandsrechtsbehauptungen aufgestellt, ohne jedoch insoweit eine Theorie zu formulieren. Im zweiten Teil der Arbeit (B.) wird der materiale Ansatz als logisch-untauglich zur Generierung von wahren Pflichtbehauptungen kritisiert (B.I.). Zur Entwicklung einer Theorie des Notstandsrechts nach dem nicht-materialen Ansatz wird - in Auseinandersetzung mit diesbezüglicher Kritik u.a. Hegels - zunächst gezeigt, wie Materie (Inhalt) in die Form des Sollens gelangt und inhaltlich-bestimmte Verhaltensgesetze zu formulieren sind (B.II.). Der Vernunftbegriff der realen Person stellt die Annahme des unbedingten Zustehens jedes lebendigen menschlichen Körpers zu je einem immateriellen Subjekt vor; bezüglich ¿angeborener¿ Güter gibt es kein Notstandsrecht. Anders verhält es sich hinsichtlich des Zugriffs auf erworbene Sachgüter: Solche Gegenstände sind nur aus einem ursprünglichen (ideellen) Gemeinbesitz zu Sondergebrauchsbefugnissen erwerbbar. Aus dieser ursprünglichen Besitzgemeinsamkeit folgt mit Notwendigkeit ein strikt begrenztes Notstandsrecht; dessen Grund liegt somit in der vernunftrechtlichen Privatrechtbegründung selbst (B.III.). Nach der Bedeutung des Staatsbegriffs im Rechtsbegründungszusammenhang erweitert sich der Umfang von Notstandsrechten durch die Konstitution staatlicher Rechtsverhältnisse nicht. Die entwickelte Notstandsrechtstheorie wird sodann kritisch-produktiv auf das geltende Recht und die diesbezüglichen Lehren bezogen (B.IV.). Im Rahmen von Einzelfallbeurteilungen und in den sich anschließenden Stellungnahmen zu den Sonderproblemen des Defensivnotstands und des Nötigungsnotstands wird der entwickelte Begriff abschließend konkretisiert (B.V.).
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