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Judikative Gewalt und rechtliches Gehör. Eine allgemeine Verfahrenslehre

Judikative Gewalt und rechtliches Gehör. Eine allgemeine Verfahrenslehre
司法权和表达意见的权利。
批准号:
31066308
负责人:
Professor Dr. Georg Steinberg
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Fellowships
财政年份:
2006
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2005-12-31 至 2007-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
(3)《新理论》(Theorie des gerichhtlichen Verfahrens entwickelt, nämlich《新理论》(Theorie),《新理论》(Theorie),《新理论》(Theorie),《新理论》(Theorie)。Die Theorie ist rechtsdogatisch angelegt,也在Kern juristisch,直译为rechtssoziologch abgesichert。Da eine Prozesstheorie, will sie den Anspruch der allgemeingltigkeit erfellen, not enddig von den Spezifika der einzelnen Prozessarten (z. B. des Zivilprozesses) abstrahieren muss, and in staatstheortischer Ansatz gewählt。Dabei erweist siich aber die gängige staatsrechtliche Doktrin, wonach die Judikative den brger in erster Linie vor Übergriffen der Exekutive schtzt and die gerichtliche Durchsetzung seiner Rechte gewährleistet, als unzulänglich。verstanden als Freiheit des berrgers, verstanden als Freiheit vom Staat, auch durch die ber<s:1> hrung mit der didikativgewalt als solche wesentlich beeinträchtigt, und zwar selbst dann, wenn er diese ber<s:1> hrung (z. B. als Kläger im Zivilprozess) selbst initiert。Die Theorie des gerichtlichen Verfahrens和demnach verstanden也Die Theorie der im Prozess ausge<e:1> bten judkativen Staatsgewalt。去der theoretischen Fundierung des拟设将塞纳河prozesspraktische Tragfahigkeit军队Anwendung auf signifikante Problemfelder der gegenwartigen Prozesslehre nachgewiesen,例如死Voraussetzungen汪汪汪和Modalitaten害怕静脉vorzeitigen害怕Entlassung der Beteiligten来自民主党Prozess (zivilrechtlich大约军队Klagerucknahme; strafrechtlich军队定势)。vorallem er wind as Recht auf rechliches Gehör als zentrales Verfahrensrecht new gedeutet。schließ ßlich wdie europaauglichkeit der Theorie mittelels Auswertung der europäischen Rechtsprechung nachgewiesen。
英文摘要
Es wird eine allgemeine praxisbezogene Theorie des gerichtlichen Verfahrens entwickelt, nämlich eine Theorie, die auf der Basis eines neuen staatstheoretischen Ansatzes den sich vor Gericht abspielenden Prozess sowie aktuelle prozessuale Diskussionsfelder neu interpretiert. Die Theorie ist rechtsdogmatisch angelegt, also im Kern juristisch, allerdings rechtssoziologisch abgesichert. Da eine Prozesstheorie, will sie den Anspruch der Allgemeingültigkeit erfüllen, notwendig von den Spezifika der einzelnen Prozessarten (z. B. des Zivilprozesses) abstrahieren muss, wird ein staatstheoretischer Ansatz gewählt. Dabei erweist sich aber die gängige staatsrechtliche Doktrin, wonach die Judikative den Bürger in erster Linie vor Übergriffen der Exekutive schützt und die gerichtliche Durchsetzung seiner Rechte gewährleistet, als unzulänglich. Vielmehr wird die Freiheit des Bürgers, verstanden als Freiheit vom Staat, auch durch die Berührung mit der Judikativgewalt als solche wesentlich beeinträchtigt, und zwar selbst dann, wenn er diese Berührung (z. B. als Kläger im Zivilprozess) selbst initiiert. Die Theorie des gerichtlichen Verfahrens wird demnach verstanden als die Theorie der im Prozess ausgeübten judikativen Staatsgewalt. Nach der theoretischen Fundierung des Ansatzes wird seine prozesspraktische Tragfähigkeit durch Anwendung auf signifikante Problemfelder der gegenwärtigen Prozesslehre nachgewiesen, zum Beispiel auf die Voraussetzungen und Modalitäten einer ¿vorzeitigen Entlassung¿ der Beteiligten aus dem Prozess (zivilrechtlich etwa durch Klagerücknahme; strafrechtlich durch Einstellung). Vor allem aber wird das Recht auf rechtliches Gehör als zentrales Verfahrensrecht neu gedeutet. Schließlich wird die Europatauglichkeit der Theorie mittels Auswertung der europäischen Rechtsprechung nachgewiesen.
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