Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im späten Naturrecht. Die Spruchpraxis preußischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790-1836
Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im späten Naturrecht. Die Spruchpraxis preußischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790-1836
批准号:
5153972
负责人:
Professor Dr. Jörn Eckert (†)
金额:
$0.0万
依托单位:
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
1998
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1997-12-31 至 2004-12-31
中文摘要
1794年,德国联邦法律委员会(Preußische Allgemeine Landrecht von 1794)、德国联邦法律委员会(gesetzesabsolutussmus)、德国联邦法律委员会(gengenbindung des Richters)和德国联邦法律委员会(gesetzesumasumauslegungsmonopol der gesetzmission)。Untersuchungen zum Allgemeinen Landrecht vernachlässigen bislang die Frage nach desessen Gesetzesbegriff, insbesonere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung。Die Frage nach der rechtsprax under dem ALR, in entscheidendes Element der werkungsgeschchte der kodifiation, bildet immer noch einen weißen Fleck in der Deutschen rechtsgeschicte。Ursächlich hierferd<s:1> rd<s:1>经常vornehmlich die weit verbreitte Vorstellung von eener geschlossenen,均质性研究与政策研究,die unkritische Übertragung späterer ausfassung zu Gesetzesbegriff和Gesetzesbindung des Richters和Gesetzesbindung de Gesetzesbegriff和分析研究与umfangreichen unveröffentlichten Entscheidungsmaterials not enddig verbundene arbeitsaufand sein。作为一个项目,在<s:1>德国研究与发展中心,在德国研究与发展中心,在德国研究与发展中心,在德国研究与发展中心。
英文摘要
Das Preußische Allgemeine Landrecht von 1794 enthielt zentrale Regelungen zum Rechtsetzungsmonopol des Königs, dem Gesetzesabsolutismus, der engen Bindung des Richters an das Gesetz sowie zum Auslegungsmonopol der Gesetzkommission. Untersuchungen zum Allgemeinen Landrecht vernachlässigen bislang die Frage nach dessen Gesetzesbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung. Die Frage nach der Rechtspraxis unter dem ALR, ein entscheidendes Element der Wirkungsgeschichte der Kodifikation, bildet immer noch einen weißen Fleck in der Deutschen Rechtsgeschichte. Ursächlich hierfür dürften vornehmlich die weit verbreitete Vorstellung von einer geschlossenen, homogenen rechtspolitischen Grundlage des Allgemeinen Landrechts, die unkritische Übertragung späterer Auffassung zu Gesetzesbegriff und Gesetzesbindung des Richters sowie der mit einer Erschließung und Analyse des umfangreichen unveröffentlichten Entscheidungsmaterials notwendig verbundene Arbeitsaufwand sein. Das Projekt, für dessen Fortsetzung hiermit Mittel beantragt werden, soll dieser Frage nachgehen und die insofern nach wie vor bestehende Erkenntnislücke schließen.
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