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Schuld, Strafrecht und Geschichte. Das Verhältnis des Strafrechts zur Historie am Beispiel der Geschichtsschreibung zur `Entstehung der strafrechtlichen Schuldzurechnung`

Schuld, Strafrecht und Geschichte. Das Verhältnis des Strafrechts zur Historie am Beispiel der Geschichtsschreibung zur `Entstehung der strafrechtlichen Schuldzurechnung`
罪孽、刑法和历史。
批准号:
5259252
负责人:
Dr. Stephan Stübinger
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
我的名字是“Die Entsteung desöffentlichen Strafrechts”。我是Rahman Dieses Forschungszusammengang‘s wird versuht,die strafrechttshistorische diskussion Seit Dm 19.JH.这句话的意思是:“这是一件很重要的事情。这是一件非常重要的事情,因为这是一件非常重要的事情。我是Mittelpenkt steht die Darstellung der zu diesem Thema einschläGigen rechtshistorischen UntersusuHungen der letzten Knapp 200 Jahre.从现在开始,我们将继续努力,为未来的发展创造条件。他说:“这是一件很重要的事情,因为这件事很重要。这是一件非常重要的事情,因为这是一件非常重要的事情。从历史上看,这是一件很重要的事情,因为这是一件很重要的事情。这也是一种新的方法,也是一种发现。
英文摘要
Die vorliegende Arbeit ist im Rahmen des DFG-Forschungsschwerpunktes zum Thema "Die Entstehung des öffentlichen Strafrechts" entstanden. Im Rahmen dieses Forschungszusammenhangs wird versucht, die strafrechtshistorische Diskussion seit dem 19. Jh. speziell zur Entstehung der strafrechtlichen Schuldzurechnung aufzubereiten. Das Werk versteht sich demnach als Beitrag zu einer Wissenschaftsgeschichte der Strafrechtsgeschichtsschreibung. Im Mittelpunkt steht die Darstellung der zu diesem Thema einschlägigen rechtshistorischen Untersuchungen der letzten knapp 200 Jahre. Der auf den Schuldbegriff bezogene Bereich der Strafrechtsgeschichtsschreibung wird in erster Linie vor dem Hintergrund der strafrechlichen und rechts- bzw. geistesgeschichtlichen Situation dargestellt, in der diese Studien jeweils entstanden sind. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem spürbaren Einfluß der zeitgenössischen Strafrechtsdogmatik - und hier insbesondere das sich ständig ändernde Verständnis des Schuldbegriffs - auf die entsprechende rechtshistorische Forschung dieser Zeit. Daneben steht vor allem das allgemeine Verhältnis des Strafrechts zur Historie im Blickpunkt des Interesses. Untersucht wird speziell die Frage, warum die historische Schule - anders als im Zivilrecht - innerhalb der Strafrechtswissenschaft des 19. Jhs. nicht als maßgebliche Methode Anerkennung finden konnte.
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