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Wissen und juristische Person

Wissen und juristische Person
知识和法律实体
批准号:
5277558
负责人:
Professorin Dr. Petra Buck-Heeb
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2000-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Die Rechtsfolgen einer Norm hängen häufig u. a. davon ab,über welche Kenntnisse von bestimmten Umständen eine natürliche oder Schultische Person verfügt.这是一个问题,如果你想让你的未婚妻或不愿让你的妻子韦尔登知道的话。这种劳动实践同样也是一种在法国的知识体系中的知识体系,但在其知识或非知识组织中的知识分子也是如此。大北将为一种特殊的知识体系提供强大的知识,Oder ob nicht vielmehr ein für sämtliche Wissensnormen und Organisationsformen gültiges,abschließendes System der Zurechnung von Wissen als der treffendere Anglangesehen韦尔登much.另一种是施威彭克特,它是一种法国的语言,因为它是一种古老的语言,它是一种对知识的理解,它的基础是一种知识的教条。这份工作是根据《德国联邦法典》第166条规定的教育体系进行的,也是对教育的一种补充。作为一个新的格伦岑韦尔登,联邦法院的一个参议员最喜欢的是Lösungsansatzes herausgestellt,他在Frage的后面为Risiken的Schaffung von Risiken在Rahmen的工作人员提供了Verantwortlichkeiten。在这一基础上,Erkenntnisse将成为§ 166 BGB的一个特征,并将其作为Treu和Glauben的基础。
英文摘要
Die Rechtsfolgen einer Norm hängen häufig u. a. davon ab, über welche Kenntnisse von bestimmten Umständen eine natürliche oder juristische Person verfügt. Regelmäßig ergibt sich dabei das Problem, unter welchen Voraussetzungen dem Betroffenen vorhandene oder nicht vorhandene Kenntnisse Dritter zugerechnet werden können. Die vorliegende Arbeit behandelt diese sowohl praktisch bedeutsame als auch wissenschaftlich umstrittene Thematik im Hinblick auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich juristische Personen in ihrer Organisation vorhandenes Wissen oder Nichtwissen zurechnen lassen müssen.Dabei wird insbesondere die heftig umstrittene Frage untersucht, ob es für die Wissenszurechnung an juristische Personen einer Sonderdogmatik bedarf, oder ob nicht vielmehr ein für sämtliche Wissensnormen und Organisationsformen gültiges, abschließendes System der Zurechnung von Wissen als der treffendere Ansatz angesehen werden muß. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Frage, inwieweit die wenigen Anknüpfungspunkte, die das Zivilrecht für eine Zurechnung von Wissen bereithält, überhaupt geeignet sind, die Grundlage einer Wissenszurechnungsdogmatik abzugeben. Die vorliegende Arbeit setzt zwar bei einer an § 166 BGB anknüpfenden Systembildung an, zeigt aber auch deren Grenzen. Es werden sodann die Grenzen eines neuen, von einigen Senaten des Bundesgerichtshofs inzwischen favorisierten Lösungsansatzes herausgestellt, welcher bei der Frage nach den Verantwortlichkeiten für die Schaffung von Risiken im Rahmen arbeitsteiliger Aktivitäten ansetzt. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse wird ein eigener Lösungsansatz einerseits über § 166 BGB und andererseits über den Grundatz von Treu und Glauben entwickelt.
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