Veränderungen im öffentlichen Auftragswesen durch europäisches und internationales Recht
Veränderungen im öffentlichen Auftragswesen durch europäisches und internationales Recht
批准号:
5278948
负责人:
Professor Dr. Kay Hailbronner
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2000
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
1999-12-31 至 2004-12-31
中文摘要
我们将在未来的一段时间内完成这项工程,这项工程的目的是为了实现这一目标。在这一点上,我很高兴,因为这是一件很重要的事情,因为这是一件很重要的事情。从国家层面上看,从国际层面上看都不是很好。Hinzuweisen is jedoch darauf,dass der Vollzug des Materellen Gmeinschaftsrechts rechts dch die Mitgliedstaten ebenso Wie seine prozessuale Durchsetzung von den innerstaatlichen gerichten ma?Gabe des innerstaatlichen Verfahrens-and prozeürechts erfolgt,soweit it as Gemeinschaftsrecht keine geminsamen Vorschritenält.在世界贸易组织的世界贸易组织和国际贸易组织中,许多国家和地区都有自己的国家和地区,但这些国家和地区的经济状况并不是很好,这些国家的经济状况也是如此。这是一种透视性的愤怒。他说:“这是一件很重要的事情,因为这是一件非常重要的事情,所以我们要为民族的战争而战,因为这是合法的。Statt Dessen和Nunmehr eine Art“Global”Gomeinwohl合法化后,für Vergabeentscheidungen。
英文摘要
Das vorgeschlagene Forschungsprojekt will untersuchen, zu welchen konkreten Veränderungen in der Verwaltungspraxis die Verrechtlichung des öffentlichen Auftragswesens führt und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind. Hierbei soll insbesondere ermittelt werden, ob die Einführung eines justizförmigen Rechtsschutzes noch mit der Notwendigkeit einer schnellen und unbürokratischen Auftragsvergabe und der Möglichkeit der Verwaltung zu privatautonomen Verhaltensweisen in Einklang zu bringen ist. Gegenstand der Untersuchung soll darüber hinaus auch sein, ob sich über die Regelungen der Vergaberichtlinien hinaus aus nationalem, europäischem oder internationalem Recht (Marktfreiheit des EG-Vertrages) noch weitergehende Ansprüche der Bieter auf Vertragsschluß oder Schadensersatz ableiten lassen. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass der Vollzug des materiellen Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten ebenso wie seine prozessuale Durchsetzung von den innerstaatlichen Gerichten nach Maßgabe des innerstaatlichen Verfahrens- und Prozeßrechts erfolgt, soweit das Gemeinschaftsrecht keine gemeinsamen Vorschriften enthält. Schließlich wird in diesem Zusammenhang auch die Wirkung der internationalen Abkommen der WTO zu berücksichtigen sein und inwieweit dadurch Anbieter aus Nicht-EU-Staaten eine vergleichbare Position, einschließlich eines bestimmten Genusses der Marktfreiheiten erhalten.Auch die Notwendigkeit einer Einbeziehung privater Unternehmen in den Bereich öffentlicher Auftragsvergabe soll hinterfragt werden, insbesondere im Hinblick auf die hiermit verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit. Schließlich soll eine übergreifende Perspektive angestrebt werden. Dabei geht es um die Frage, wie durch eine international bewirkte Verrechtlichung des Vergabewesens der wirtschafts- und haushaltspolitische Spielraum der nationalstaatlichen Verwaltungen verengt wird.War früher Förderung nationaler Unternehmen ein zulässiger Gemeinwohlaspekt, der eine Vergabeentscheidung legitimieren konnte, so scheint dies nun nicht mehr zu gelten. Statt dessen wirkt nunmehr eine Art "globales" Gemeinwohl legitimierend für Vergabeentscheidungen.
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