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Dr. Wilhelm Harster und der Münchner Distanztäter-Prozess 1967. Eine Juristenkarriere im "Dritten Reich" und in der Bundesrebublik

Dr. Wilhelm Harster und der Münchner Distanztäter-Prozess 1967. Eine Juristenkarriere im "Dritten Reich" und in der Bundesrebublik
博士。
批准号:
119255518
负责人:
Professor Dr. Wolfgang Krieger
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2009
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2008-12-31 至 2012-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Wilhelm Harsler博士于1967年在82 854 Fällen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt建立了Beihilfe zum Mord。在荷兰(1940-1943年)对大犹太人的驱逐行动中,安全政策和安全措施(BdS)的影响是显而易见的。从1949年到12年,荷兰的同盟国在1949年成立了一个独立的荷兰法院。1955年,哈斯特加入了联邦政府,1956年,他成为上巴伐利亚州的州长。1963 trat er unter dem Druck der Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft in den vorzeitigen Ruhestand.Drei ineinandergreifenge Fragekomplexe韦尔登bearbeitet:1.在德国联邦政府的支持下,《反恐怖主义法》在重返社会和大赦政策的背景下得到了韦尔登的支持。巴伐利亚州内政部的个人骚扰者在内政部的调查中发现了严重的错误,他们在国家中的地位很高。Ebenso gewährt sie Aufschlüsse über die interministerielle Vorgehensweise im Zuge seines Dienststrafverfahrens in Folge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse. 2.在慕尼黑的医疗过程中,“犹太人”威廉·佐普夫说,格特鲁德·斯洛特克还没有找到一个合适的医生。在德国司法机构的一个重要的司法机构中,有一个专门的司法机构,它与NS-Strafprozessen和Eichmann-Prozess在耶路撒冷进行合作。这一立法必须建立在全民诉讼的基础之上,因此,在这种背景下,巴伐利亚司法部的司法权也必须得到充分的保护,包括司法权、司法权和政治权利,以及韦尔登。3.警方和执法部门认为,在布利克费尔德,恐怖分子的活动范围很小。德国和德国的社会化是一个非常复杂的问题,这一代人的社会化是德国和德国的社会化,他们在荷兰和意大利的盖世太保的社会化末期的政治政策中受到了很大的影响。Unter Berücksichtigung seiner systematisch betriebenen SS- Karriere,seiner Handlungs-Spielräschung und ihrer Ausgestaltung vor dem Hintergrund weltanschaulicher Antriebskräfte sind weiterfüberde Erkenntnisse für die NS-Täterforschung zu erwarten.Diese Forschungen stützen sich auf umfangreiches,von der Forschung bisher bisher nicht ausgewertetes Aktenmaterial,u.a.巴伐利亚州司法部的检察官们在慕尼黑地方法院的审判中也被NSG-Verfahren所取代。这一利益关系是部长级会议对有关NSG-Verfahren的回应。巴伐利亚内政部为这些研究项目提供了免费的私人服务。在外交部与Ziel的劳芬中,在外交部与Ziel的对话中,Uberdies ist es gelungen,mit dem damaligen leitenden Staatsanwalt sehr aufschlussreiche Zeitzeugengespräche zu führen und zusätzliches Quellenmaterial aus dessen Privatbesitz zu erhalten.
英文摘要
Dr. Wilhelm Harsler wurde 1967 wegen Beihilfe zum Mord in 82 854 Fällen zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. In seinen Verantwortungsbereich als Befehlshaber der Sicherheilspolizei und des Sicherheitsdienstes (BdS) in den besetzten Niederlanden (1940-1943) fiel die Deportation des Großteils der holländischen Juden. Von den Alliierten an die Niederlande ausgeliefert, verurteilte ihn ein holländisches Sondergericht 1949 zu 12 Jahren Haft. 1955 vorzeitig in die Bundesrepublik entlassen, wurde Harster 1956 als Regierungsrat zur Wiederverwendung bei der Regierung von Oberbayern eingestellt. 1963 trat er unter dem Druck der Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft in den vorzeitigen Ruhestand.Drei ineinandergreifende Fragekomplexe werden bearbeitet: 1. Harslers Nachkriegskarriere soll im Kontext der reintegrations- und amnestiepolitischen Weichenstellungen in der Gründungsphase der Bundesrepublik untersucht werden. Harslers Personalakte des Bayerischen Innenministeriums erlaubt profunde Einblicke in den innerministeriellen Entscheidungsfindungsprozess hinsichtlich seiner Wiedereinstellung in den Staatsdienst. Ebenso gewährt sie Aufschlüsse über die interministerielle Vorgehensweise im Zuge seines Dienststrafverfahrens in Folge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse.2. Der Münchner Prozess gegen den ehemaligen BdS, seinen „Judenreferenten“ Wilhelm Zopf sowie dessen Sachbearbeiterin Gertrud Slottke war bislang noch nicht Gegenstand einer Untersuchung. Als „Schreibtischtäterverfahren markiert er eine wichtige Etappe der deutschen Justizgeschichte mit zahlreichen Querverbindungen zu anderen NS-Strafprozessen, darunter auch zum Eichmann-Prozess in Jerusalem. Das Verfahren soll auf der Basis der umfangreichen Prozessakten sowie zahlreicher weiterer Dokumente des Bayerischen Justizministeriums im Kontext seiner vergangenheits-, justiz- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen und Wechselwirkungen untersucht werden. 3. Mit dem Polizei- und Verwaltungsjuristen Harster rückt der Vertreter einer mittleren bis höheren Funktionselite ins Blickfeld. Fine vergleichend angelegte, generationale Aspekte berücksichtigende Untersuchung wendet sieh zunächst seiner Sozialisation in Kaiserreich und Republik zu und untersucht schließlich seinen Werdegang von der politischen Polizei der Endphase der Republik über die Gestapo zum BdS in Holland und Italien. Unter Berücksichtigung seiner systematisch betriebenen SS- Karriere, seiner Handlungs- Spielräume und ihrer Ausgestaltung vor dem Hintergrund weltanschaulicher Antriebskräfte sind weiterführende Erkenntnisse für die NS-Täterforschung zu erwarten.Diese Forschungen stützen sich auf umfangreiches, von der Forschung bisher nicht ausgewertetes Aktenmaterial, u.a. die kompletten Akten der Staatsanwalt sowie die Aktensammlung des Bayerischen Justizministeriums hinsichtlich weiterer NSG-Verfahren vor dem Münchner Landgericht. Von besonderem Interesse ist hierbei die umfangreiche interministerielle Korrespondenz zu damals relevanten NSG-Verfahren. Das Bayerische Innenministerium gab die Personalakte Harster speziell für dieses Forschungsprojekt frei. Derzeit laufen Gespräche mit dem Ministerium mit dem Ziel, in weitere Personalakten dieser Zeit Einsicht nehmen zu können, um diese konkrete Personalentscheidung im Rahmen einer allgemeinen Personalpolitik verorten zu können. Überdies ist es gelungen, mit dem damaligen leitenden Staatsanwalt sehr aufschlussreiche Zeitzeugengespräche zu führen und zusätzliches Quellenmaterial aus dessen Privatbesitz zu erhalten.
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