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Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht

Vererblichkeit und Drittwirkungen der Stipulation im klassischen römischen Recht
古典罗马法中规定的继承和第三方效力
批准号:
186139674
负责人:
Professor Dr. Thomas Finkenauer
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2010
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2009-12-31 至 2010-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
《规约》几乎是义务主义的范式,只是对当事人的契约有约束力。我希望Gläubiger能给你一个最好的放松--一个勇敢的人或一个面对着Schulfinger的人。这是一个政党的原则,在许多法律法规中,它都是由一个人自己决定的。我的韦尔登也会在法庭上作证,在一个人的韦尔登身上作证,他没有证据,也没有证据。但在现代社会中,人们对暴力行为的法律和行为的普遍性的自我认识却越来越强烈。尽管如此,他们的伙伴们仍然可以通过这种方式来表达自己的观点,他们这样做是为了保护自己,保护自己,保护自己。罗马法学家们提出了一个解决方案,即通过法律和司法系统来解决法律问题,并在法律框架内将其与Zugriff的关系纳入法律规范,并将其与Bedürfnisse des Rechtsverkehrs für letztere的关系进行协调。这一观点认为,带有一种独特教条的布鲁赫是浪漫主义的基础,其文本批评也是如此。一个关于前理解的概念是,该规定不是一个范例,它是一个更好的概念,而且它几乎是一个工具,它是对所有规则的解释的私有化。
英文摘要
Die Stipulation galt bislang als Paradigma des obligatorischen, nur die Parteien bindenden Vertrags. Mit ihr ließ sich der Gläubiger eine bestimmte Leistung – ein dare oder facere – vom Schuldner versprechen. Das Prinzip der strengen Parteibindung, das in mehreren Rechtsregeln Ausdruck findet, scheint die Einbeziehung dritter Personen von vornherein auszuschließen. Jedoch werden in den Quellen auch Verträge behandelt, in denen dritte Personen genannt werden, nämlich Erben und sonstige Rechtsnachfolger. Mit der Erbenklausel entwickelte sich der heute selbstverständliche Gedanke der Universalsukzession des Erben in die Rechte und Pflichten des Erblassers noch in klassischer Zeit. Durch die Nachfolgeklausel konnten die Parteien ihre Einzelrechtsnachfolger erfassen, sie so berechtigen und verpflichten und damit Drittwirkung erzielen. Die römischen Juristen billigten eine solche Schuld- und Sachenrecht vermengende und daher systemsprengende Wirkung und entschieden sich mit ihrem topischen Zugriff im Konflikt zwischen der Durchsetzung starrer Rechtsregeln und der Anerkennung der Bedürfnisse des Rechtsverkehrs für letztere. Die Erkenntnis dieses Bruchs mit einem scheinbar unumstößlichen Dogma ist der Romanistik aufgrund ihrer übertriebenen Textkritik versperrt geblieben. Eines der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung ist, dass die Stipulation weniger paradigmatisch war, als bisher angenommen, und vor allem ein Instrument privatautonomer Rechtsetzung von außerordentlicher Flexibilität darstellte.
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