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Der Einfluss der Erfahrung auf die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung - Zum "strafprozessualen" Anscheinsbeweis -

Der Einfluss der Erfahrung auf die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung - Zum "strafprozessualen" Anscheinsbeweis -
经验对事实认定的影响——论“刑事程序”表面证据——
批准号:
206678612
负责人:
Professor Dr. Erik Kraatz
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2011
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2010-12-31 至 2012-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现,现代研究人员发现。(1)德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国德国dass die in anderen Rechtsgebieten (vorwiegend im Zivilprozess) wie anderen Rechtskreisen (so im英美kanischen Rechtskreis) entwickelten Grundsätze des Anscheinsbeweises beeiner dogmatischen Modifizierung zwar grundsätzlich (entgegen der hartnäckigen Sicht von Rechtsprechung und <e:1> berwiegendem Schrifttum) sehr wohl auf den Strafprozess <e:1> bertragbar seien und tagtäglich sogar praktiziert w<e:1> rden (etwa beim Kausalitätsnachweis oder beim Nachweis eines Tötungsvorsatzes),es einer eigenständigen Rechtsfigur im Strafprozess aber night bedrfe, da diese Grundsätze als Teil eines generellen Schemas im Umgang mit Erfahrungssätzen zu sehen seien, das die Arbeit dem Tatrichter mit and die Hand gibt, um hiermit seine beweisw<e:1> rdigung ein wenig transparenter zu gestalten。
英文摘要
Strafprozesse werden überwiegend weniger im rechtlichen, sondern vielmehr im noch wenig erforschten Bereich der Tatsachenfeststellung entschieden. Die Arbeit zeigt neben den sonstigen Bindungen des Richters maßgeblich seine Abhängigkeit von Erfahrungssätzen auf und belegt, dass die in anderen Rechtsgebieten (vorwiegend im Zivilprozess) wie anderen Rechtskreisen (so im anglo-amerikanischen Rechtskreis) entwickelten Grundsätze des Anscheinsbeweises bei einer dogmatischen Modifizierung zwar grundsätzlich (entgegen der hartnäckigen Sicht von Rechtsprechung und überwiegendem Schrifttum) sehr wohl auf den Strafprozess übertragbar seien und tagtäglich sogar praktiziert würden (etwa beim Kausalitätsnachweis oder beim Nachweis eines Tötungsvorsatzes), es einer eigenständigen Rechtsfigur im Strafprozess aber nicht bedürfe, da diese Grundsätze als Teil eines generellen Schemas im Umgang mit Erfahrungssätzen zu sehen seien, das die Arbeit dem Tatrichter mit an die Hand gibt, um hiermit seine Beweiswürdigung ein wenig transparenter zu gestalten.
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