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Dritterstreckung im Gesellschaftsrecht - Zur Anwendung der allgemeinen mitglied- und organschaftlichen Verhaltensbindungen auf Außenstehende unter besonderer Berücksichtigung ausgewählter Corporate Governance-Probleme

Dritterstreckung im Gesellschaftsrecht - Zur Anwendung der allgemeinen mitglied- und organschaftlichen Verhaltensbindungen auf Außenstehende unter besonderer Berücksichtigung ausgewählter Corporate Governance-Probleme
公司法中的第三方延伸——论一般成员和组织行为义务对外部人的适用,特别考虑到选定的公司治理问题
批准号:
367337276
负责人:
Dr. Alexander Wilhelm
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Publication Grants
财政年份:
2017
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2016-12-31 至 2018-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
如果公司治理是雷德的话,那么它就会对大的股份公司进行监管。把它放在《圣经》中。在布利克菲尔德,也有一些外部人士,他们与协会组织者没有关系,但他们对协会的影响是巨大的。我是Z. B.信贷和信贷机构,是一个制度性的刺激政策。如果这位酋长在乌姆冈与德国政府合作,鲁夫会把他带到德国。因此,如果我们能找到解决这些问题的法律依据,比如说,我们可以通过法律来解决这些问题。该死的是,所有人都同意的担保和机构对债务人权利的担保只不过是部分担保。Während sich für die körperschaftliche Finanzverfasung eine durchaus reichhaltige Rechtsprechung und Literatur(Lehre vom faktischen Gesellschafter)entwickelt hat,sind and ere Materien,etwa die mitgliedschaftliche Treuepflicht,allenfalls oberflächlich erschlossen.这是一个系统的整体分析,资本和个人的合法权益是一个整体。这一过程将是一个非常复杂的过程。在德国法律体系中,最重要的是对法律规范的理解。在德国法律体系中,对法律规范的理解包括对资本主义制度等的理解,以及对法律规范的理解,包括对法律规范的理解。人们看到,在一个充满活力的组织中,一个Hilfsperson被认为是一个形式化的组织,而另一个则是一个形式化的组织,它在组织的组织中建立了一个形式化的组织。我在Pflichtentyp中还写了一个特殊的Hinzu,所以一个Dritterstreckung不是来自我们最好的Gründen scheitert。Bei“mitgliedschaftsnahen”Tatbeständen,etwa der Haftung im faktischen Konzern,kommt eine Dritterstreckung ebenso infrage.Für die organschaftlichen Pflichten,etwa die Geschäftsleiteratung bei GmbH und AG,steht die Lehre vom faktischen Organ im Zentrum. Auch insoweit lassen sich bei Nähe besehen gewisse allgemeine Einbeziehungskriterien entwickeln,wobei die Absolutzung zur Lehre vom faktischen Gesellschafter eine besondere Herausforderung bildet.Auf dieser Basis lassen sich schließlich Lösungsansätze für einige neuere Corporate Governance- Probleme duzieren.例如,机构性信贷和刺激性信贷的增长,使证券交易商获得了大量的商业利益。最好的方法是韦尔登人放松。
英文摘要
Wenn von Corporate Governance die Rede ist, geht es regelmäßig um die große Aktiengesellschaft u. dort um das Zusammenwirken der Leitungsorgane. Zunehmend geraten jedoch auch externe Personen in das Blickfeld, welche mit der Gesellschaft organisatorisch nicht verbunden sind, die aber gleichwohl Einfluss auf ihre Geschicke nehmen. Gemeint sind z.B. Kreditgeber und gewisse Hilfsorgane, etwa institutionelle Stimmrechtsberater. Soweit diese Akteure im Umgang mit der Gesellschaft Konflikte begründen, wird zumeist der Ruf nach dem Gesetzgeber laut. Ob schon das geltende Gesellschaftsrecht zur Problemlösung beitragen, namentlich das Verhalten besagter Akteure disziplinieren kann, wird seltener diskutiert.Erklären lässt sich dies u.a. damit, dass die Anwendbarkeit der allgemeinen mitglied- und organschaftlichen Verhaltensbindungen des Gesellschaftsrechts auf Dritte bislang nur partiell geklärt ist. Während sich für die körperschaftliche Finanzverfassung eine durchaus reichhaltige Rechtsprechung und Literatur (Lehre vom faktischen Gesellschafter) entwickelt hat, sind andere Materien, etwa die mitgliedschaftliche Treuepflicht, allenfalls oberflächlich erschlossen. Zudem fehlt es an einer systembildenden Gesamtanalyse, die sämtliche Tatbestände des Kapital- und Personengesellschaftsrechts gleichermaßen einbezieht.Diese Lücken will die vorliegende Arbeit schließen. Hierzu fokussiert sie zunächst auf die mitgliedschaftlichen Verhaltensbindungen, die bei Gesellschaftsformen deutschen Rechts bestehen.Obgleich dogmatisch scharf zwischen gläubigerschützenden – Kapitalschutzsystem etc. – und mitgliederschützenden Pflichten – Beitrags- und Treuepflicht – zu unterscheiden ist, lassen sich im Ergebnis weitgehend einheitliche Einbeziehungskriterien aufstellen. Sieht man von jenen Fällen ab, in denen es bloß um die Zurechnung des Verhaltens einer Hilfsperson zwecks Begründung der Eigenhaftung gerade eines Formalgesellschafters geht, dient als Mindestbedingung stets eine gesellschaftergleiche Einwirkungsmöglichkeit auf die Geschicke des Verbands. Je nach Pflichtentyp tritt sodann noch ein bereichsspezifisches Eingriffskriterium hinzu, sofern eine Dritterstreckung nicht aus besonderen Gründen scheitert. Bei „mitgliedschaftsnahen“ Tatbeständen, etwa der Haftung im faktischen Konzern, kommt eine Dritterstreckung ebenso infrage.Für die organschaftlichen Pflichten, etwa die Geschäftsleiterhaftung bei GmbH und AG, steht die Lehre vom faktischen Organ im Zentrum. Auch insoweit lassen sich bei Nähe besehen gewisse allgemeine Einbeziehungskriterien entwickeln, wobei die Abgrenzung zur Lehre vom faktischen Gesellschafter eine besondere Herausforderung bildet.Auf dieser Basis lassen sich schließlich Lösungsansätze für einige neuere Corporate Governance- Probleme deduzieren. Exemplarisch greift die Arbeit institutionelle Kreditgeber und Stimmrechtsberater heraus, deren Verhalten stärker als vielfach angenommen mittels gesellschaftsrechtl. Tatbestände diszipliniert werden kann.
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会议论文
国内基金
海外基金
肺IM通过外泌体诱发癌症相关血栓栓塞的机制研究
  • 批准号:
  • 项目类别:
    省市级项目
  • 资助金额:
    30.0万元
  • 批准年份:
    2024
  • 负责人:
    李建龙
  • 依托单位:
基于硬件高效型 IM-DD NHS-OFDM-PON 接收发机设计
  • 批准号:
    2024JJ7272
  • 项目类别:
    省市级项目
  • 资助金额:
    --
  • 批准年份:
    2024
  • 负责人:
    黄诠
  • 依托单位:
基于整合COM-B理论的肾移植受者IM服药依从性干预策略研究
  • 批准号:
    2023JJ40885
  • 项目类别:
    省市级项目
  • 资助金额:
    --
  • 批准年份:
    2023
  • 负责人:
    朱肖
  • 依托单位:
基于星载架构的高效PM-IM调制器设计
  • 批准号:
    2023JJ50499
  • 项目类别:
    省市级项目
  • 资助金额:
    --
  • 批准年份:
    2023
  • 负责人:
    周桃云
  • 依托单位: