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Strafrechtlicher Schutz der psychischen Integrität als eigenständigen Rechtsguts

Strafrechtlicher Schutz der psychischen Integrität als eigenständigen Rechtsguts
心理健全作为独立法律资产的刑法保护
批准号:
76510881
负责人:
Professor Dr. Georg Steinberg
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2008
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2007-12-31 至 2009-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
Es wird die Notwendigkeit des Schutzes psychischer Integrität als eigenständigen Rechtsguts de Escherferenda aufgezeigt,entgegen der herrschenden strafrechtlichen Doktrin,die psychische Integrität努尔in spezifischen Sonderkonstellationen eigenständig schützt(“Schädigung der seelischen Entwicklung”,§ 225 Abs. 3个2 StGB),im Übrigen努尔als Nebenkomponente anderer Rechtsgutsverletzungen,zum Beispiel der körperlichen Misshandlung und der(sexuellen)Nötigung.这种解释的bloßer附件insbesondere zur somatischen Körperverletzung führt zu dogmatischen Verwerfungen und ist dem heutigen gesellschaftlichen wie medizinischen Verständnis von Physis und Psyche des Menschen nicht梅尔adäquat.Ein eigenständiger Schutz der psychischen Integrität ist entgegen der herrschenden Doktrin strafrechtsdogmatisch auch sinnvoll möglich;法哲学是从心理学和精神病学的知识体系出发,indem die psychischer Verletzungen geleugnet. Die Arbeit stellt demgegenüber die wissenschaftlich etablierten Krankheitmodelle der häufigsten psychischen Krankheitsbilder mit ihren objektivierbaren Ursachen,Symptomen und Diagnosekritien zusammen.所有的综合性医疗诊断都是一个非常复杂的立法问题,因为心理整合的方法是在医疗诊断的基础上,将其作为一种特殊的法律手段,并将其作为一种特殊的法律手段。
英文摘要
Es wird die Notwendigkeit des Schutzes psychischer Integrität als eigenständigen Rechtsguts de lege ferenda aufgezeigt, entgegen der herrschenden strafrechtlichen Doktrin, die die psychische Integrität nur in spezifischen Sonderkonstellationen eigenständig schützt („Schädigung der seelischen Entwicklung“, § 225 Abs. 3 Nr. 2 StGB), im Übrigen nur als Nebenkomponente anderer Rechtsgutsverletzungen, zum Beispiel der körperlichen Misshandlung und der (sexuellen) Nötigung. Diese Interpretation als bloßer Annex insbesondere zur somatischen Körperverletzung führt zu dogmatischen Verwerfungen und ist dem heutigen gesellschaftlichen wie medizinischen Verständnis von Physis und Psyche des Menschen nicht mehr adäquat.Ein eigenständiger Schutz der psychischen Integrität ist entgegen der herrschenden Doktrin strafrechtsdogmatisch auch sinnvoll möglich; seitens der Rechtswissenschaft bestehen zumeist unzutreffende Vorstellungen vom psychologischen und psychiatrischen wissenschaftlichen Kenntnisstand, indem die juristisch verwertbare Qualifizierbarkeit und Quantifizierbarkeit psychischer Verletzungen geleugnet wird. Die Arbeit stellt demgegenüber die wissenschaftlich etablierten Krankheitsmodelle der häufigsten psychischen Krankheitsbilder mit ihren objektivierbaren Ursachen, Symptomen und Diagnosekriterien zusammen. Als Synthese der gewonnenen juristischen wie medizinischen Erkenntnisse wird abschließend ein konkreter legislativer Vorschlag unterbreitet, wie der Schutz der psychischen Integrität als eigenständigen strafrechtlichen Rechtsguts unter Berücksichtigung der medizinischen Vorgaben strafrechtsdogmatisch haltbar und prozessual adäquat zu verwirklichen ist.
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