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Prekarische und usufruktuarische Leiheverträge im historischen Raum Elsaß-Lothringen sowie in Basel - hier: TP 1: Erstellung eines digitalen Häuser- und Parzellenbuchs von Basel und TP 4: Kanzleien und Herrschaftspraxis in Lothringen

Prekarische und usufruktuarische Leiheverträge im historischen Raum Elsaß-Lothringen sowie in Basel - hier: TP 1: Erstellung eines digitalen Häuser- und Parzellenbuchs von Basel und TP 4: Kanzleien und Herrschaftspraxis in Lothringen
阿尔萨斯-洛林历史地区和巴塞尔的不稳定和用益物权贷款合同 - 此处:TP 1:为巴塞尔创建数字房屋和地块登记册,TP 4:洛林的律师事务所和裁决实践
批准号:
51933446
负责人:
Professorin Dr. Brigitte Kasten
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2007
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2006-12-31 至 2010-12-31

项目摘要

项目成果

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Der Ergänzungsantrag ist in die Gesamtkonzeption der Saarbrücker Prekarienforschung eingebunden und dient dazu, zwei verbliebene Lücken zu schließen, um eine abschließende, wissenschaftliche Auswertung in Form einer Monographie erstellen zu können. Nunmehr wird die Verlängerung des zunächst auf ein Jahr bewilligten Vorhabens um die restlichen 8 Monate beantragt. Der Ergänzungsantrag ließ sich grob in einen frühmittelalterlichen und einen hochmittelalterlichen Abschnitt unterteilen. Die Recherche und Bearbeitung der frühmittelalterlichen Quellen werden im ersten Förderungsjahr abgeschlossen sein, mit dem zweiten Teil, der Sichtung hochmittelalterlicher Texte, welche Aussagen über die Entwicklung der Prekarien zulassen, wird begonnen werden können. Hierzu bieten sich die Glossen des 12. und 13. Jahrhunderts an. Trotz des langen Zeitraums, der zwischen der Spätantike und den Glossen liegt, sind sie als Quellengattung gleichwohl interessant, auch in Bezug auf die eingangs skizzierte Fragestellung. Die Glossen nehmen die spätantiken Rechtstexte auf, geben diese zunächst wieder und beziehen ihre Kommentare direkt auf die klassischen Texte. In die Kommentare fließen die Erfahrungen und die Lebenswirklichkeit der Glossatoren ein, so dass hier ein unmittelbarer, von den Zeitgenossen selbst angefertigter Vergleich des Hochmittelalters zur Spätantike vorliegt. Herangezogen werden dabei nicht nur Legisten, sondern auch Kanonisten, da auch das Kirchenrecht Bestimmungen über Prekarien enthielt, die aufgrund der dort vollzogenen Unterscheidung zwischen precaria, precariae und precarium das interessantere Forschungsgebiet darstellen. Damit wäre der Zeitraum bis etwa 1300 abgedeckt.Die bisherigen Ergebnisse für das Frühmittelalter lassen sich kurz dahingehend zusammenfassen, dass von einer Entwicklung ausgegangen werden kann, die bereits in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten Vorformen der mittelalterlichen Prekarie erkennen lassen, während das von der Forschung angenommene „klassische precarium" mit anderen Formen der Besitzüberlassung wie Nießbrauch oder Emphyteuse allmählich vermischt wurde. Eine Gleichsetzung der Begriffe beneficium und precaria deutet sich bereits Anfang des 3. Jahrhunderts an.
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