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Verantwortlichkeit jugendlicher Straftäter nach § 3 JGG. Eine interdisziplinäre Analyse der Beurteilungsprozesse aus der Sicht von Rechtswissenschaft und Psychologie

Verantwortlichkeit jugendlicher Straftäter nach § 3 JGG. Eine interdisziplinäre Analyse der Beurteilungsprozesse aus der Sicht von Rechtswissenschaft und Psychologie
根据 JGG 第 3 条,青少年罪犯的责任。
批准号:
56297370
负责人:
Professor Dr. Günter Köhnken
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2008
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2007-12-31 至 2010-12-31

项目摘要

项目成果

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中文摘要
翻译
创业板§ 3 Jugendgerichtsgesetz(JGG)是一种纯粹的Jugendlicher,当达特在他自己的位置上和他自己的发展中处于劣势时,他对达特的不正当性和他自己的行为是不正当的。这句话必须从积极的韦尔登法庭上讲出来。无论如何,我们都需要一个更好的解决方案和更好的自我价值观,因为规则中的Verantwortlichkeit只有在Urteil中才有灵活的Begründungen,这使得我们的Prüfstrategie很快就会被采纳。Selbst bei Höchststrafenurteilenwird die Verantwortlichkeit jugendlicher Straftäter努尔selten infrage gestellt.这一法律解释是根据当事人的意图而定的。Das Prinzip derindividuellen Verantwortungsprüfung wird wird eingehalten,die strafrechtliche Sonderstellung des Jugendlichen nichtet.Vielfältige rechtstheoretische Erörterungen und entwicklungspsychologische Abhandlungenhaben an diesem unfriedigenden Zustand wenig geändert.在我们的研究中,一个令人沮丧的人被韦尔登打败了。通过专家访谈分析韦尔登,我们可以通过一个框架生成器来确定司法实践中的正确性。平行地,我们需要对一个基本概念进行系统的分析,即从理论、心理学和心理诊断学的角度来分析与理解一个韦尔登有关的哲学概念的”理想模式“。Diese Gegenüberstellung ermöglicht eine differenzierte Defizitanalysis,auf deren Grundlage ein wissenschaftlich fundierter und zugleich in der Gerichtspraxishandhabbarer Leitfaden erstelt韦尔登soll,der Konkretisierungen der für die Beurteilungrelevanten Konzepte sowie Anleitungen für eine systematische Informationssuche und -bewertung enthält.因此,该理论是一种新的理论,也是《德国刑法典》第3条韦尔登中的一种新的理论。该研究是在三个领域中由法律、心理学和精神诊断学组成的一种特殊的竞争力。劳动者群体是一个跨学科的群体,其中包括两个法律心理学与心理学和精神诊断学的法律咨询机构。
英文摘要
Gem. § 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist ein Jugendlicher nur dann strafrechtlichverantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reifgenug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. DieVerantwortlichkeit muss in jedem Einzelfall vom Gericht positiv festgestellt werden. Mehrerebisher vorliegende Untersuchungen und unsere eigenen Vorarbeiten zeigen, dass dieVerantwortlichkeit in der Regel nur mit floskelhaften Begründungen im Urteil erwähnt undohne nachvollziehbare Prüfstrategie fast immer bejaht wird. Selbst bei Höchststrafenurteilenwird die Verantwortlichkeit jugendlicher Straftäter nur selten infrage gestellt. DieseRechtspraxis ist mit der Intention des Gesetzgebers kaum vereinbar. Das Prinzip derindividuellen Verantwortungsprüfung wird nicht eingehalten, die strafrechtlicheSonderstellung des Jugendlichen nicht beachtet.Vielfältige rechtstheoretische Erörterungen und entwicklungspsychologische Abhandlungenhaben an diesem unbefriedigenden Zustand wenig geändert. In unserem Forschungsvorhabensoll deshalb ein anderer Weg beschriften werden. Zunächst soll durch eineFragebogenerhebung in Verbindung mit Experteninterviews analysiert werden, welcheKonzepte und Urteilsstrategien die Beurteilung der Verantwortlichkeit in der Justizpraxisleiten. Parallel dazu soll auf der Grundlage einer systematischen Analyse derrechtswissenschaftlichen, entwicklungspsychologischen und psychodiagnostischen Literaturein „Idealmodell" der Beurteilung der Verantwortlichkeit entwickelt und mit dem Ist-Zustandverglichen werden. Diese Gegenüberstellung ermöglicht eine differenzierte Defizitanalyse,auf deren Grundlage ein wissenschaftlich fundierter und zugleich in der Gerichtspraxishandhabbarer Leitfaden erstellt werden soll, der Konkretisierungen der für die Beurteilungrelevanten Konzepte sowie Anleitungen für eine systematische Informationssuche und -bewertung enthält. Sofern die Ergebnisse dies nahe legen, sollen auch Anstöße für einegesetzliche Änderung des § 3 JGG gegeben werden.Dieses Forschungsvorhaben ist im Schnittbereich von Rechtswissenschaft,Entwicklungspsychologie und Psychodiagnostik angesiedelt und erfordert spezielleKompetenzen in allen drei Bereichen. Die Arbeitsgruppe ist daher interdisziplinär besetzt, miteinem Vertreter der Rechtswissenschaften sowie zwei Vertretern der Rechtspsychologie mit den Schwerpunkten Entwicklungspsychologie und Psychodiagnostik.
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