Die Bedeutung des Kolonialismus für die Entwicklung des Völkerrechts
Die Bedeutung des Kolonialismus für die Entwicklung des Völkerrechts
批准号:
171471489
负责人:
Professor Dr. Oliver Dörr
金额:
$0.0万
依托单位国家:
德国
项目类别:
Research Grants
财政年份:
2010
资助国家:
德国
项目状态:
已结题
起止时间:
2009-12-31 至 2019-12-31
中文摘要
他说:“这是一项非常重要的工作。”德国和多民族的国家和地区之间的关系,以及非洲和亚洲的经济和社会发展问题。您的位置:我也知道>教育/科学>教育/科学>科学与技术>。这是一项伟大的历史工程,也是一项伟大的历史工程。他说:“这是一件非常重要的事情,因为这是一件非常重要的事情。这是一件很重要的事情,因为这是一件很重要的事情,因为这是一件很重要的事情,因为这是一件很重要的事情。在Verangenheit Kann damit Nur ordnungent erfolgen中,我的名字是Völkerrechtsversttoçes。这句话的意思是:“如果你是我的朋友,你就会得到你想要的。”Auch Wie das daraus folgende“postkoloniale paradoxon”-kein Ausgleich wegen spterer Partizipation-zuüberwinden ist,wird zu prüfen sein.在耶登福尔瀑布之前,我们的床在床上。Koloniale Konflikte Werfen ebenso Wie der Rigtide Umgang der Kolonialmächte MIT der Bevölkerung der Unterworfenen Gebiete bis Height lange Schatten.所以,我不会让所有的事情都发生在你的生活中,你会死在你的头上,死在你的头上。他说:“我的意思是,这是一件非常重要的事情。”这是一种新的选择,也是一种新的国际模式。在国际实践中,所有的过敏症都不会发生。这是一项重大的国际工程,也是最大的挑战。这是一个非常重要的问题,因为这是一种冲动,而L并不是所有人的唯一选择。
英文摘要
Die Bedeutung des Kolonialzeitalters für die Entwicklung des Völkerrechts wird unterschätzt. Tatsächlich bereitete der Kolonialismus den Übergang von einem völkerrechtlichen Polyzentrismus, der sich durch Koexistenz unterschiedlicher regionaler Ordnungen auszeichnete, über das Ausgreifen des europäischen Völkerrechts auf Afrika und Asien die Entwicklung zur heutigen universellen Völkerrechtsordnung vor. Das Völkerrecht des Kolonialismus erhebt erstmals den Anspruch, Rechtsverhältnisse weltweit autoritativ zu regeln. Das Projekt zielt darauf ab, diese Metamorphose in der historischen Entwicklung des Völkerrechts zu bestätigen und die Kausalzusammenhänge zwischen früher Globalisierung, Kodifizierung des Völkerrechts und kolonialpolitischer Ausgrenzung nachzuzeichnen. Ermittelt werden soll darüber hinaus, inwieweit untergegangene nichteuropäische „Völkerrechts“-Ordnungen in kolonialzeitlichen Rechtsstrukturen fortwirkten und möglicherweise noch im gegenwärtigen (globalen oder regionalen) Völkerrecht Spuren hinterlassen. Aktuelle Rechtsstreitigkeiten um die Bewältigung kolonialer Konflikte beweisen, dass das universelle Völkerrecht schon deswegen keine befriedigenden Lösungen bereithält, weil es das „Ius Publicum Europaeum“, das europäische Völkerrecht, welches die Kolonien und ihre Bewohner benachteiligte, faktisch fortschreibt. Die intertemporale Anknüpfung für die Feststellung eines Völkerrechtsverstoßes in der Vergangenheit kann damit nur ordnungsimmanent erfolgen. Die „Opfer“ des Kolonialismus haben sich, vereinfachend formuliert, die Rechtsordnung der „Täter“ zu eigen gemacht. Auch wie das daraus folgende „postkoloniale Paradoxon“ – kein Ausgleich wegen späterer Partizipation – zu überwinden ist, wird zu prüfen sein. Ein Bedürfnis hierfür besteht jedenfalls. Koloniale Konflikte werfen ebenso wie der rigide Umgang der Kolonialmächte mit der Bevölkerung der unterworfenen Gebiete bis heute lange Schatten. So sind gegen ehemalige Kolonialmächte und zum Teil auch gegen deren staatszugehörige Unternehmen in den vergangenen Jahren Klagen erhoben worden, mit denen Schadensersatz für die Folgen von Handlungen gefordert wird, die in die Kolonialzeit fallen. Die rechtliche Bewältigung der – in manchen Fällen auch fälschlich - als Kolonialverbrechen apostrophierten Handlungen in der Gegenwart markiert eine aktuelle Dimension der Geschehnisse, neben die, unter anderem, die politische und wirtschaftliche Wiedergutmachung tritt. Insofern kann sich in der Tat die Frage nach der Notwendigkeit eines Rekurses auf alternative, vor allem in der früheren Kolonialzeit praktizierte internationale Rechtsmodelle stellen. Sie setzt allerdings die genaue Kenntnis der internationalen Praxis jener Zeit voraus. Das interdisziplinär angelegte Projekt versteht sich zwar als Beitrag zur Grundlagenforschung im Bereich der Geschichte und des Völkerrechts. Es soll darüber hinaus aber auch Impulse für die Lösung aktueller völkerrechtlicher Auseinandersetzungen vermitteln können.
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